Das Einlagengeschäft ist für Universalbanken – analog zu dem Kreditgeschäft – ein zentrales Geschäftsfeld. Bilanztechnisch spricht man auch vom Passivgeschäft der Banken, da das Einlagengeschäft (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Kunden) auf der Passivseite der Bilanz abgebildet wird.
Zwischen dem Einlagen- und dem Kreditgeschäft besteht ein unmittelbarer Zusammenhang, da Kreditinstitute sich u. a. durch Einlagen refinanzieren und diese Mittel als Kredite anderen Kreditinstituten, Privatpersonen, Unternehmen oder öffentlichen Haushalten bereitstellen. Kreditinstitute agieren dabei als Finanzintermediär und nehmen Transformationsfunktionen wahr (Abschn. 1.3.2).
Bilanztechnisch wird dieser Zusammenhang in Abb. 6.1 ausschnittsweise skizziert. In einer Bankbilanz bildet dabei die Passivseite grundsätzlich die Positionen der Mittelherkunft (z. B. Einlagen), die Aktivseite die Positionen der Mittelverwendung (z. B. Kredit) ab.
Einlagen setzen aus juristischer Sicht einen schuldrechtlichen Vertrag gem. §§ 488 BGB (Darlehensvertrag) oder gem. § 700 BGB einen unregelmäßigen Verwahrungsvertrag voraus.
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