In Deutschland müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen einen Jahresabschluss gemäß IFRS aufstellen. Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen wird dabei in einem separaten Standard – IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – geregelt. Wesentlich für die Rechnungslegung der Pensionspläne ist die Unterscheidung in Beitragspläne (Defined Contribution Pläne) und leistungsorientierte Pläne (Defined Benefit Pläne). Für letztere enthält der IAS 19 umfangreiche Vorschriften zur Bewertung, Bilanzierung und Offenlegung. Neben einzelnen Grundlagen zur Rechnungslegung nach IFRS werden die Regelungen für Beitrags- und leistungsorientierte Pläne hier dargestellt und abschließend mit dem für Pensionsverpflichtungen anzuwendenden US-amerikanischenRechnungslegungsstandard verglichen.
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In der amtlichen Übersetzung der europäischen Union wird der Begriff „beitragsorientierte Pläne“ verwendet. Um einer Verwechslung mit beitragsorientierten Leistungszusagen (vgl. Abschn. 2.4.2) vorzubeugen wird davon abweichend der Begriff Beitragsplan verwendet (siehe hierzu auch: DAV/IVS-Richtlinie IAS 19).