1989 | OriginalPaper | Buchkapitel
Persönliche Schutzmaßnahmen und Laserschutzfilter
verfasst von : Dr. Ernst Sutter, Dr. Paul Schreiber, Dipl.-Ing. Günter Ott
Erschienen in: Handbuch Laser-Strahlenschutz
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Persönliche Schutzmaßnahmen sollen Verletzungen des menschlichen Körpers durch Laserstrahlen verhindern. Im Vordergrund steht dabei das Auge, sowohl hinsichtlich der zulässigen Grenzwerte, als auch hinsichtlich seiner Bedeutung als wesentliche Informationsquelle für den Menschen. Bisher sind in der gesamten Zeit des Lasereinsatzes glücklicherweise nur recht wenige Augenverletzungen mit Laserstrahlung bekannt geworden. Dies liegt sicher zum Teil daran, daß die Laser nicht ganz so gefährlich sind, wie man zunächst annahm. Dabei wurden allerdings weniger die Schädigungsmöglichkeiten durch die Laserstrahlung überschätzt. Die niedrigen Unfallzahlen sind vielmehr hauptsächlich auf den Umstand zurückzuführen, daß bei einem Fehlverhalten die Wahrscheinlichkeit, daß der Laserstrahl zentral in das Auge fällt und einen bleibenden und stark behindernden Augenschaden erzeugt, nicht sehr hoch ist. Periphere Netzhautschäden fuhren meist zu keiner sehr starken Beeinträchtigung des Sehens. Zu den geringen Unfallzahlen hat aber auch gewiß mit beigetragen, daß die Vorschriften zum Schutz gegen Laserstrahlung bereits von Anfang an mit der Lasertechnik entwickelt wurden und auf Grund des Rufes, der dem Laser vorausging, auch weitgehend eingehalten wurden.