Das Erfordernis personelle Kapazitäten zu reduzieren, kann betriebliche (betriebsbedingte Personalreduzierung) oder mitarbeiterindividuelle Ursachen haben (mitarbeiterbedingte Personalreduzierung).
Die Reduzierung der personellen Kapazitäten erfolgt keineswegs stets über Kündigungen, vielmehr stehen Unternehmen eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verfügung, die zunächst hinsichtlich ihrer Möglichkeit und ihrer Wirksamkeit zu prüfen sind. Arbeitgeberseitige Kündigungen von Arbeitsverhältnissen dürfen nach deutschem Arbeitsrecht allenfalls „ultima ratio“ sein.
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