Ein Schiedsgericht in London hat im Verfahren zwischen der Suzuki Motor Corporation und der Volkswagen AG seinen Schiedsspruch vorgelegt. Damit sei die Zusammenarbeit beider Parteien für beendet erklärt, gibt Volkswagen bekannt. Die Richter hätten Volkswagen vertragstreues Verhalten bescheinigt und ein ordentliches Kündigungsrecht des Kooperationsvertrags seitens Suzuki festgestellt. Volkswagen wird in diesem Zusammenhang seine Suzuki-Beteiligung von 19,9 % abgeben und erwartet hieraus einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens. Das Schiedsgericht habe zudem eine Vertragsverletzung durch Suzuki bestätigt und Volkswagen Schadenersatzansprüche eingeräumt. Suzuki habe die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und Volkswagen kein „Last-Call-Recht“ eingeräumt, um Dieselmotoren zu liefern. Volkswagen behält sich vor, Schadenersatzforderungen gegenüber Suzuki geltend zu machen.