2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Politikwissenschaftliche Theorieansätze zur Durchsetzung und Wirkung internationaler Menschenrechtsnormen
Erschienen in: Normensozialisation in Russland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach den Durchsetzungsmöglichkeiten internationaler Menschenrechtsnormen in Russland unter besonderer Berücksichtigung der EU als externem Akteur. Weitgehend anerkannt ist in der Politikwissenschaft die Definition von Normen als verbindliche Verhaltensregeln (Institutionen) zur Steuerung sozialer Interaktion (Waarden 2003: 259). Internationale Normen sind systemisch generierte formale und informale Institutionen, die das Verhalten von staatlichen und substaatlichen Akteuren steuern sollen (Young 1979: 5; Keohane 1989b: 3). In diesem Sinne werden auch internationale Menschenrechtsnormen als völkerrechtlich legitimierte intersubjektive Regeln und Orientierungseinheiten zum Zwecke der koordinierten und verbindlichen Verhaltenssteuerung interpretiert (Schmitz/Sikkink 2002: 317). Dabei besitzen Normen eine „moralische Autorität“ und werden daher in der Literatur zwar ebenfalls als Verhaltensregeln verstanden, jedoch als solche mit einer höheren Wertigkeit — also als Verhaltensregeln, die bestimmte Werte transportieren und zumeist auch einen ethischen Gehalt besitzen (Kratochwil 1989: 124).