Die Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit kann als politische Bildung verstanden werden: Das SGB VIII sieht in § 11 als jugendarbeiterische Ziele die Entwicklung von „Selbstbestimmung“ und „gesellschaftlicher Mitverantwortung“ vor. Ziel von Jugendarbeit ist also, dass sich Kinder und Jugendliche als Subjekte (Selbstbestimmung) politischen Handelns (gesell. Mitverantwortung) erfahren und sich politisch-demokratisches Handeln, Mitentscheiden und Mitverantworten aneignen.
Politische Bildung verstehe ich als politisches Handeln. Damit geht es zunächst nicht um politische Aufklärung oder Wissensvermittlung: Diese Handlungsweisen sind zwar nicht irrelevant, sollten allerdings den Inhalten und Prozessen des jeweiligen exemplarischen politischen Handelns folgen (also nach- oder zugeordnet werden, wenn sie gebraucht werden) und nicht theoretisch von solchen abgekoppelt geschehen. Politisches Handeln verstehe ich als ein Handeln, in dem durch beteiligte/betroffene Akteure Interessen in einem (kleinen oder großen) Gemeinwesen (sei es in einer pädagogischen Einrichtung, einem Stadtteil, einer Kommune) öffentlich eingebracht, eingefordert, diskutiert und idealer Weise auf der Basis von Rechten in einem gemeinsamen demokratischen Entscheidungsprozess bearbeitet werden. Diese Prozesse (Politics) müssen die formalen Verfahren und Institutionen von Demokratie und Politik – gerade in der Kommune – einbeziehen (Polity) und geschehen konkretisiert auf Themen bzw. Felder und spezifisch zugehörige Strategien (Policy).
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