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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Praxis der Typologie-Kriterien

verfasst von : Kai-D. Bussmann

Erschienen in: Geldwäscheprävention im Markt

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Eine effiziente Geldwäschebekämpfung in Deutschland ist letztlich von der Umsetzung der Sorgfalts- und Meldepflicht abhängig, da Strafverfolgungsbehörden auf Verdachtsmeldungen der Verpflichteten angewiesen sind. Dabei attestieren die Experten dem Finanzsektor eine gute Umsetzung, vermutlich auch aufgrund der hohen Anzahl der Verdachtsmeldungen. Ähnlich gut schneidet auch die Versicherungsbranche ab, fast zwei Drittel der Experten (61 %) gehen von einer mindestens befriedigenden Umsetzung aus.

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Fußnoten
1
Um die Befragten nicht zu beeinflussen, wurde nicht mitgeteilt, dass es sich bei den einzelnen Aspekten um Typologien handelt, die zum Teil auf dem Typologiepapier des BKA basieren.
 
2
Fragetext: Wie häufig kam Folgendes in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Kanzlei/Sozietät vor?
 
3
Vgl. die früheren Regelungen in § 4 GWG a.F.
 
4
Seit der jüngsten Reform daneben noch zahlreiche andere Methoden, vgl. § 12 I S. 1 Nr. 2–5 GwG.
 
5
Diergarten und Barreto da Rosa (2015), Kap.​ 3, Rn. 91 ff.
 
6
BMF (2016).
 
7
Fragetext: Wie häufig kam es Ihrer Erfahrung nach in Ihrem Unternehmen oder Kanzlei/Sozietät in den letzten zwei Jahren vor, dass … ?
 
8
Fragetext: Wie häufig kam es Ihrer Erfahrung nach in Ihrem Unternehmen in den letzten zwei Jahren vor, dass … ?
 
9
Fragetext: Wie häufig kam es Ihrer Erfahrung nach in Ihrem Vermittlungsbüro in den letzten zwei Jahren vor, dass … ?
 
10
Insgesamt wurden 1002 Interviews geführt, die 60 hierin enthaltenen Bauträger und Architekten wurden diesbezüglich nicht einbezogen, da ihnen nach dem GWG keine Pflicht zur Verdachtsmeldung obliegt.
 
11
Fragetext: Wie häufig hielt Ihr Unternehmen es in den letzten zwei Jahren für möglich, dass bei einem Geschäftsabschluss illegal erwirtschaftete Gelder genutzt werden sollten? Rechtsberatende und vermögensverwaltende Berufe: Wie häufig hielt Ihre Kanzlei bzw. Ihre Sozietät es in den letzten zwei Jahren für möglich, dass Ihr Mandant bspw. durch Nutzung eines Treuhand- bzw. Anderkonto für Geldwäsche genutzt werden sollte?
 
12
Die Prozentuierung bezieht sich auf die Stichprobengröße der jeweiligen Berufsgruppe, daher sind die absoluten Fallzahlen nicht miteinander vergleichbar.
 
13
Fragetext: Verglichen mit Ihrem Unternehmen, wie hoch schätzen Sie die Zahl der Fälle in denen direkte Wettbewerber, die bspw. in Ihrer Region oder mit ähnlichem Angebotsprofil handeln, einen Verdacht auf Geldwäsche in den letzten zwei Jahren hatten? Rechtsberatende und vermögensverwaltende Berufe: Verglichen mit Ihrer Kanzlei bzw. Sozietät, wie hoch schätzen Sie die Zahl der Fälle in denen Berufskollegen, die bspw. in Ihrer Region ansässig sind und ein ähnliches Rechtsgebiet betreuen, in den letzten zwei Jahren gezielt zur Geldwäsche genutzt werden sollten?
 
14
Unter den Befragten, die von einem Verdachtsfall berichteten, sahen 42 % (n = 29) kein Typologie-Kriterium als erfüllt an. Die vorgegebene Liste der Kriterien vermag offenkundig nicht alle Fallkonstellationen zu erfassen.
 
15
Fragetext 1: Wie häufig kam es Ihrer Erfahrung nach in Ihrem Unternehmen in den letzten zwei Jahren vor, dass … ? Fragetext 2: Wie häufig hielt Ihr Unternehmen es in den letzten zwei Jahren für möglich, dass bei einem Geschäftsabschluss illegal erwirtschaftete Gelder genutzt werden sollten?
 
16
Diese Analyse war bei den Versicherungsmaklern aufgrund der niedrigen Fallzahl nicht sinnvoll (n = 3), sodass diese Gruppe in der Tabelle fehlt.
 
17
Erkennungsquote gibt den Anteil der berichteten Verdachtsfälle an der Gesamtzahl aus erfüllten Typologie-Kriterien und berichteten Verdachtsfällen wider.
 
18
Diese Analyse war bei den Versicherungsmaklern aufgrund der niedrigen Fallzahl nicht sinnvoll (n = 3), sodass diese Gruppe in der Tabelle fehlt.
 
19
Die Erkennungsquote gibt den Anteil der berichteten Verdachtsfälle an der Gesamtzahl aus erfüllten Typologie-Kriterien und berichteten Verdachtsfällen wider.
 
Literatur
Zurück zum Zitat BMF (2016): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, 15.12.2016,abrufbar unter: <www.betriebs-berater.ruw.de> → Suchen im Archive: „BMF: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ → BMF: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und andere BB vom 13.01.2017 → BMF 15.12.2016 (Stand: 10.09.2017). BMF (2016): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, 15.12.2016,abrufbar unter: <www.​betriebs-berater.​ruw.​de> → Suchen im Archive: „BMF: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ → BMF: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und andere BB vom 13.01.2017 → BMF 15.12.2016 (Stand: 10.09.2017).
Zurück zum Zitat Diergarten, Achim/Barreto da Rosa, Steffen (2015): Praxiswissen Geldwäsche-Prävention. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis. Diergarten, Achim/Barreto da Rosa, Steffen (2015): Praxiswissen Geldwäsche-Prävention. Aktuelle Anforderungen und Umsetzung in der Praxis.
Metadaten
Titel
Praxis der Typologie-Kriterien
verfasst von
Kai-D. Bussmann
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-56185-0_5