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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Praxisbeispiel – Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber

verfasst von : Kim Nobis, Martin Schumann, Boris Lehmann, Hans-Joachim Linke

Erschienen in: Die Anwendung der ländlichen Bodenordnung bei der Renaturierung und naturnahen Entwicklung von Fließgewässern

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Zusammenfassung

Im nachfolgenden Kapitel werden Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben der WRRL und deren Unterstützung durch den Einsatz der ländlichen Bodenordnung beispielhaft an der Renaturierung der Bieber und dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber (Hessen) erläutert.

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Fußnoten
1
Nach § 38 Abs. 3 WHG hat der Gewässerrandstreifen im Außenbereich eine Breite von fünf Metern. Für bebaute Ortsteile kann „die zuständige Behörde […] Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite festsetzen“ (§ 38 Abs. 3 WHG). Das Hessische Wassergesetz (HWG) konkretisiert diese Aussage und setzt fest, dass „Gewässerrandstreifen […] im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich im Sinne der §§ 30 und 34 des Baugesetzbuches fünf Meter breit“ (§ 23 Abs. 1 HWG) sind.
 
Metadaten
Titel
Praxisbeispiel – Flurbereinigungsverfahren Heusenstamm Bieber
verfasst von
Kim Nobis
Martin Schumann
Boris Lehmann
Hans-Joachim Linke
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30253-5_4