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10.10.2018 | Privatkunden | Nachricht | Online-Artikel

Zertifizierte Websites erleichtern Kontovergleich

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1 Min. Lesedauer

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Ab Ende Oktober 2018 gelten neue Regelungen, wonach sich Betreiber von Vergleichswebsites für Zahlungskonten zertifizieren lassen können. Sie müssen einen Vergleich nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglichen. 

Bankkunden müssen bei der Wahl des richtigen Kontos die Entgelte und Konditionen etwa für Kontoführung, Zahlungsaufträge oder Bargeldabhebungen der verschiedenen Institute abwägen. Zwar bietet das Internet schon heute Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken. Doch muss ab dem 31. Oktober 2018 in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens eine unabhängig betriebene Vergleichswebsite zur Verfügung stehen, die einen Vergleich nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglicht.

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) gibt folgende Kriterien an, die eine entsprechend zertifizierte Website erfüllen muss:

  • Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste,
  • Filialnetz,
  • Anzahl der Geldautomaten, die unentgeltlich für den Bargeldbezug genutzt werden können, und
  • Sollzinssatz bei eingeräumten Überziehungsmöglichkeiten (Dispo) und für geduldete Überziehungen.

Laut Bankenverband ist die Zertifizierung an einem ausdrücklichen Hinweis und dem offiziellen Symbol zu erkennen. Die Einführung der zertifizierten Vergleichswebsites sei der letzte Baustein des Maßnahmenpakets der EU-Zahlungskontenrichtlinie aus 2014, die mit dem Zahlungskontengesetz 2016 umgesetzt wurde. Insbesondere seien die gesetzlichen Regelungen zur Kontenwechselhilfe bereits gängige Praxis. 



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