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Erschienen in:
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1993 | OriginalPaper | Buchkapitel

Problemstellung

verfasst von : Elke Büsselmann

Erschienen in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital

Verlag: Gabler Verlag

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“Für die Fähigkeit der Kreditinstitute, Risiken zu tragen, ist letztlich deren Eigenkapitalausstattung maßgebend.”1 Daher sollten Überlegungen zur Eigenkapitalausstattung, d.h. zur Höhe und Zusammensetzung des haftenden Eigenkapitals der Kreditinstitute, den Ansatzpunkt für bankaufsichtsrechtliche Fragestellungen zur Berücksichtigung der Risikosituation von Kreditinstituten bilden. Es ist zu untersuchen, welche Komponenten dem Eigenkapital zugerechnet werden können und in welcher Höhe der Ansatz und die Bewertung des haftenden Eigenkapitals unter bankaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten akzeptabel erscheinen. Diese Vorgehensweise widerspricht nicht der These von Süchting, der feststellt: “Nicht die Angemessenheit des Eigenkapitals, sondern die Angemessenheit der Risikoposition ist von den Bankaufsichtsbehörden zu kontrollieren.”2 Nach den derzeit geltenden bankaufsichtsrechtlichen Normen sind die mögliche Höhe der Risikoposition und die Höhe des haftenden Eigenkapitals der Kreditinstitute eng miteinander verbunden.3 Eine Risikoposition kann nur dann “angemessen” sein, wenn sie durch ausreichendes Eigenkapital gedeckt ist. Dazu muß aber zunächst geklärt sein, was als Eigenkapital anzusehen ist, d.h. ob beispielsweise auch ausgewählte Fremdkapitaltitel dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden sollen. Demgegenüber beschäftigen sich aber die meisten bankaufsichtsrechtlichen Arbeiten primär mit dem Risikomaß und gehen der Frage nach, welche Risiken bankaufsichtsrechtlich zu erfassen sind und in welcher Form dies zu geschehen hat.

Metadaten
Titel
Problemstellung
verfasst von
Elke Büsselmann
Copyright-Jahr
1993
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87893-9_1