Umweltschädliche Subventionen in der produzierenden Industrie
- 04.11.2021
- Produktion + Produktionstechnik
- Infografik
- Online-Artikel
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by (Link öffnet in neuem Fenster)
Fast 40 % der umweltschädlichen Subventionen in Deutschland entfallen auf die Energiebereitstellung und -nutzung. Ein großer Teil davon geht direkt an produzierende Unternehmen.
Das Umweltbundesamt die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland untersucht
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Etwa 65 Milliarden Euro gibt der deutsche Staat für umweltschädliche Subventionen aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der die Autoren die staatlichen Unterstützungen von Industrie, Landwirtschaft und Haushalten im Jahr 2018 auswerten. Mit 30,8 Milliarden Euro entfällt fast die Hälfte der Subventionen auf den Verkehr (Steuervergünstigungen für Diesel und Kerosin, Pendlerpauschale), während mit 25,4 Milliarden Euro fast 40 % auf die Energiebereitstellung und -nutzung entfallen. Geringer sind die Subventionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei (6,2 Milliarden Euro) und für das Bau- und Wohnungswesen (3,0 Milliarden Euro).
Vergünstigte Strom- und Energiesteuer
Von den Subventionen im Energiebereich profitieren insbesondere auch produzierende Unternehmen. Beispielsweise genießen mehr als 33.000 Unternehmen eine um 25 % reduzierte Stromsteuer, knapp 15.000 Unternehmen bezahlen eine ebenso verringerte Energiesteuer. Mit den Vergünstigungen, die den Staat im Jahr 2018 circa 1,1, Milliarde Euro kosteten, sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der berechtigten Unternehmen bewahrt und Arbeitsplätze in Deutschland gehalten werden. Zudem soll verhindert werden, dass Produktionen in Länder mit niedrigeren Umweltstandards abwandern. Laut UBA mindern die Vergünstigungen jedoch den Anreiz für einen effizienteren Umgang mit Energie. Großer Nachholbedarf bestehe etwa bei elektrischen Antrieben, die 67 % des Stroms in der Industrie verbrauchten, aber auch bei Druckluftsystemen, in der Prozesswärme, bei Pumpen und Ventilatoren.
Spitzenausgleich bei der Ökosteuer
Mit dem Spitzenausgleich bei der Ökosteuer erhalten energieintensive produzierende Unternehmen weitere Nachlässe bei der Strom- und Energiesteuer, was den Staat im Jahr 2018 über 1,7 Milliarden Euro kostete. Ausgleichsberechtigte Unternehmen müssen dafür gewisse Umwelt- und Energieeffizienzstandards einhalten. Solange Energie international unterschiedlich besteuert wird und kein Grenzausgleich stattfindet, könne der Spitzenausgleich laut UBA deswegen zwar beibehalten werden – allerdings nur, wenn die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen tatsächlich gefährdet ist.
Entlastungen für bestimmte energieintensive Prozesse
Einige energieintensive Prozesse in der Stahlerzeugung sowie der Grundstoff- und Bauindustrie sind seit 2006 vollständig von der Energie- und Stromsteuer befreit. Dazu gehören die Elektrolyse, chemische Reduktionsverfahren, Prozesse der Metallerzeugung und -bearbeitung, die thermische Abfallbehandlung wie auch Prozesse in der Keramikindustrie. Den Staat kostete das im Jahr 2018 fast 1,3 Milliarden Euro. Laut UBA verhindern die Steuerbefreiungen Anreize für einen sparsamen Energieeinsatz und sollten, sofern sie den Einsatz fossiler Energieträger betreffen, gestrichen werden. Energieintensive und für eine dekarbonisierte Wirtschaft erforderliche Prozesse wie die Elektrolyse für die Wasserstoffproduktion sollten mit flankierenden Maßnahmen gezielt gefördert werden.
Herstellerprivileg für Energieerzeugnis-Produzenten
Hersteller von Raffinerien, Gasgewinnungs- oder Kohlebetrieben zahlen für die in der Produktion verbrauchten Energieträger keine Steuern, wodurch dem Staat im Jahr 2018 342 Millionen Euro entgingen. Laut UBA fehlt damit der Anreiz zu einer energieeffizienteren Produktion, weswegen dieser Industriesektor den gleichen energiesteuerlichen Regelungen unterliegen sollte wie andere energieintensive produzierende Unternehmen.
Nicht-energetische Verwendung fossiler Energieträger
Auf Mineralöle für die Produktion von zum Beispiel Kunststoffen, Lacken oder Lösemitteln werden keine Energiesteuern erhoben. 6,1 % der Primärenergie wurden im Jahr 2018 nicht-energetisch genutzt, was laut UBA einem Subventionsvolumen von mindestens circa 1,3 Milliarden Euro entsprach. Nach Einschätzung des UBA ist die Steuerbefreiung nicht gerechtfertigt, unter anderem weil im Produktlebenszyklus der verarbeiteten Energieträger ebenfalls Treibhausgasemissionen entstehen.
Kostenlose Berechtigungen zu Treibhausgasemissionen
Im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen, die im Ausland geringeren oder gar keinen CO2-Preisen unterliegen, können im Rahmen des europäischen Emissionshandels kostenlose Emissionsrechte zugeteilt werden. Damit soll die energieintensive Industrie in Europa wettbewerbsfähig bleiben und die Verlagerung von Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) vermieden werden. Ob Unternehmen zuteilungsberechtigt sind, wird nach strengen, EU-einheitlichen Standards geprüft. Deutschland kostete diese Maßnahme im Jahr 2018 circa 2,1 Milliarden Euro. Zuständig für die Regelung ist allerdings die EU. Einerseits mindern die Emissionsberechtigungen laut UBA-Einschätzung den Anreiz, Emissionen zu senken, andererseits sind sie aber auch eine Voraussetzung für eine anspruchsvolle Klimaschutzpolitik im Bereich der energieintensiven Industrien.
Zuschüsse an stromintensive Unternehmen
Zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen wurden in Deutschland im Jahr 2018 über 200 Millionen Euro an 322 Unternehmen ausgeschüttet. Laut UBA sollte die Strompreiskompensationen grundsätzlich für nicht Carbon Leakage-gefährdete Unternehmen abgeschafft werden, da sie den Anreiz zum sparsameren Energieeinsatz mindert und, da sie nur in finanzstarken EU-Staaten ausgezahlt wird, den Wettbewerb verzerrt.
Begrenzte Belastungen durch Erneuerbare-Energien-Gesetz
Für stromkostenintensive Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von über 1 GWh oder Unternehmen der elektrochemischen Wasserstoffproduktion werden die Belastungen durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) begrenzt. So sollen die Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben und Carbon Leakage vermieden werden. Die Entlastungen, die auch Betreibern von Schienenbahnen zugutekommt, kosteten den Staat im Jahr 2018 5,4 Milliarden Euro. Das UBA bemängelt, dass die umlagefinanzierten Entlastungen nicht nur den Anreiz zum effizienteren Stromeinsatz mindern, sondern auch nicht-priviligierte Unternehmen und private Haushalte belaste. Zudem profitierten auch stromintensive Unternehmen, bei denen keine Carbon Leakage-Gefahr bestehe.
Eigenstromprivileg des EEG für Bestandsanlagen
Mit 3,6 Milliarden Euro hat der deutsche Staat im Jahr 2018 Eigenstrom von der EEG-Umlage befreit, sofern er aus Anlagen stammt, die vor 2014 in Betrieb genommen wurden. Darunter fallen laut UBA auch Anlagen für die fossile Energieerzeugung, die einen Großteil der industriellen Energieerzeugung ausmachten. Dadurch sinke der Anreiz zum Stromsparen und für Investitionen in klimafreundlichere Erzeugungstechnologien.
Geringere Stromnetzentgelte für energieintensive Industrien
Energieintensive Unternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Volllaststunden Strom im Umfang von über 10 GWh beziehen, profitieren von um bis zu 90 % reduzierten Stromnetzentgelten. Die Regelung wurde bislang damit begründet, dass ein gleichmäßiger hoher Stromverbrauch das Stromnetz stabilisiere. Allerdings werden mit der Einspeisung der fluktuierenden erneuerbaren Energien laut UBA zunehmend auch flexible Verbraucher wichtig. Zudem schaffe die Bedingung von mindestens 7.000 Volllaststunden den Anreiz, den Stromverbrauch kontinuierlich über dieser Schwelle zu halten. Das UBA plädiert dafür, diese Vergünstigen, die den Staat im Jahr 2018 611 Millionen Euro kostete, nur noch Verbrauchern zu gewähren, die gesellschaftliche Leistung erbringen, die über den reinen Stromverbrauch hinausgehen.
Begrenzte Kraft-Wärmekopplungsumlage
Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird per Umlage durch die Stromverbraucher finanziert. Für besonders stromkostenintensive Unternehmen wird die Umlage begrenzt, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die begünstigten Unternehmen verbrauchten im Jahr 2018 46 % und damit knapp die Hälfte des Stroms in Deutschland. Den Staat kostete diese Maßnahme 316 Millionen Euro. Das UBA plädiert für eine Abschaffung der Vergünstigungen, wodurch ein größerer Anreiz zum Stromsparen entstünde und Haushalte sowie kleine Unternehmen entlastet würden.