01.08.2019 | Märkte & Vertrieb
Prüfe, wer sich binde
Bisher war die Praxis der Versicherer, den Vertreterausgleich zu berechnen, nicht mit Risiken verbunden. Folgt man dem LG Hamburg, soll dies nicht mehr gelten
Erschienen in: Versicherungswirtschaft | Ausgabe 8/2019
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