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2004 | Buch

Prüfungsbericht von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten

Eine betriebswirtschaftliche Analyse deutscher und internationaler Prüfungskonventionen

verfasst von: Heidi Winkler

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

Buchreihe : Schriften zu Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Controlling

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Problemstellung, Zielsetzung sowie Gang der Untersuchung

Frontmatter
I. Problemstellung und Zielsetzung
Zusammenfassung
Weltweite Bilanzskandale führten insbesondere in der jüngeren Vergangenheit zu einer intemationalen Diskussion über Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung, über die Stärkung der Abschlussprüfungsfunktion sowie über die Anwendung intemationaler Rechnungslegungs- und Wirtschaftsprüfungskonventionen.1 Parallel hierzu verursachte nicht nur die Liberalisierung grenzüberschreitender Kapitalbewegungen, sondem auch die Schaffung eines europäischen Finanzmarktes eine Verlagerung im Finanzsektor und brachte in der — lange Zeit als gefestigt geltenden — globalen Bankenlandschaft eine Erörterung der Effizienzsteigerungsmaßnahmen der Bankenaufsicht mit sich.2
Heidi Winkler
II. Gang der Untersuchung
Zusammenfassung
Der an diese Einleitung anschließende erste Hauptteil beschäftigt sich vor dem Hintergrund der Genese des Bankenaufsichtssystems in Deutschland mit einer historischen Betrachtung des nationalen Normensystems, das zur Prüfungsberichterstattung von Jahres- bzw. Konzemabschlussprüfungen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute heranzuziehen ist. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der fundamentalen Signifikanz eines BaFin-gerichteten Priifungsberichts, wobei primär die Adressatenbezogenheit sowie sekundär die Priifungsberichtsaufgaben im Blickpunkt der Betrachtung stehen, bevor ein elementarer Überblick der wesentlichen Reformbestrebungen deutscher Priifungskonventionen den Kontext konzeptioneller Grundlagen des Priifungsberichts unterstreicht.
Heidi Winkler

Konzeptionelle Grundlagen des Prüfungsberichts

Frontmatter
I. Grundlegendes
Zusammenfassung
Eine erste urnfassende Regelungl des Aufsichtswesens erfolgte durch das preußische Sparkassenreglernent2 im Jahre 1838, das eine staatliche Sonderaufsicht3 für ausschließlich öffentlich-rechtliche Sparkassen mit dern Ziel des Sozial- und Gläubigerschutzes beinhaltete.4
Heidi Winkler
II. Prüfungsbericht im Fokus der verhaltensorientierten betriebswirtschaftlichen Prüfungslehre
Zusammenfassung
Die wissenschaftliche Disziplin der Prüfungslehre ist in Deutschland seit geraumer Zeit1 etabliert, trotzdem besteht hinsichtlich des Begriffes und der Inhalte sowohl national als auch international keine Konformität2.3 In der vorliegenden Arbeit wird unter „Prüfungslehre“ eine Realwissenschaft4 und angewandte Wissenschaft5 als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre6 verstanden, deren Ziele „das Erkennen der Realität sowie deren Gestaltung“ 7 sind.
Heidi Winkler
III. Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung für Kredit— und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland
Zusammenfassung
Weder das HGB noch eine andere gesetzliche Vorschrift enthalten eine Definition des Begriffes „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB), noch stehen Inhalte und Umfang der GoB abschließend fest; es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff1.2 Im HGB existieren folgende GoB-Verweisungsnormen3:
Heidi Winkler
IV. Zwischenergebnis
Zusammenfassung
Das erste Kapitel dieses Hauptteils skizzierte grundlegend die Systematic des Bankenaufsichtssystems deutscher Kredit- und Finanzdienstleis-tungsinstitute vor dem Hintergrund zahlreicher gesetzlicher Entwicklungen sowie Internationalisierungsbestrebungen und stellte dabei insbesondere die exponierte Stellung des Prüfungsberichts der Jahres- bzw. Konzern-abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Zweckerftiüung der BaFin dar. Diesbezüglich wurde ferner deutlich, dass sich die besonderen Aufgaben des Prüfungsberichts von Kredit-/ Finanzdienstleistungsinstituten aus den Pflichten/Funktionen der Adressaten der Prüfungsberichterstattung ergeben und dass die zahlreichenaktuellen Veränderungen der Rechnungslegung Innovationsbestrebungen im Bereich der nationalen/internationalen Prüfungskonventionen ausgelösthaben.
Heidi Winkler

Einzelabschlussprüfungsbericht

Frontmatter
I. Bestandteile des Prüfungsberichts
A Allgemeiner Teil des Prüfungsberichts
Zusammenfassung
Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Abschlussprüfer schriftIich und mit gebotener Klarheie1 über Art und Umfang2 sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.3 Sprachlich ist der Prüfungsbericht so abzufassen, dass er auch „von nicht sachverständigen Aufsichtsratsmitgliedern verstanden wird“4.5 Sowohl KonTraG als auch TransPuG verfolgten eine problemorientiertere Gestaltung der Prüfung und Prüfungsberichtsdarstellung.6
Heidi Winkler
II. Prüfungsrichtlinien für die wesentlichen institutsspezifischen Besonderheiten aufgrund TransPuG, DCGK, Viertem FinanzMG sowie Basel II zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung von Kredit— und Finanzdienstleistungsinstituten
Zusammenfassung
Die Rolle des Abschlussprüfer und dessen Aufgaben im Rahmen der jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung von Instituten hat insbesondere in der jüngsten Vergangenheit durch die an das KonTraG anschließende Weiterentwicklung der Corporate Governance in Deutschland im Zuge des TransPuG bedeutende Veränderungen erfahren.1
Heidi Winkler
III. Zwischenergebnis
Zusammenfassung
Im ersten Kapitel des zweiten Hauptteils wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Normenentwicklung verdeutlicht, welche Mindestinhalte ein Abschlussprüfer eines deutschen Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitutes mit Hauptniederlassungssitz Deutschland in den Einzelabschlussprüfungsbericht aufzunehmen hat. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass eine Aufgliederung des Prüfungsberichts in einen Allgemeinen Berichtsteil und einen Besonderen Teil vor allem zur Prüfungsergebnisaufbereitung mit gebotener Klarheit förderlich ist. Speziell vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Besonderheiten zum Zweck der Existenzerhaltung eines Institutes und der Gewährleistung der Sicherung der Vermögenswerte konnte gezeigt werden, dass u.a. das Risikomanagementsystem zur Erfüllung der besonderen organisatorischen Pflichten sowie dabei insbesondere die Gesamtbanksteuerung eines Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituts wesentlich zur Aufgabenerfüllung der durch das KonTraG eingeläuteten Ära der problemorientierten Gestaltung des Prüfungsberichts, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Angemessenheitsbeurteilung sämtlicher systematisch zu erfassender Risiken, beiträgt.1
Heidi Winkler

Konzernabschlussprüfungsbericht

Frontmatter
I. Grundlegende Normenkonventionen
Zusammenfassung
Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses1 ergibt sich gemäß § 340i Abs. 1 HGB unabhängig von Rechtsform und Groöß2 für alle Kreditbzw. Finanzdienstleistungsinstitute nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Konzernrechnungslegungsvorschriften (§§ 290-315 HGB).3 § 340i Abs. 2 Satz 1 HGB verweist auch fur den Konzemabschluss - vergleichbar mit § 298 Abs.1 HGB - auf die branchenspezifischen Vorschriften4 des Einzelabschlusses.5 Abbildung 18 gibt einen Überblick über die wesentlichen institutsspezifischen Rechtsgrundlagen der Konzernrechnungslegung.
Heidi Winkler
II. Konzernspezifische Prüfungsberichtspflichten
Zusammenfassung
Der Abschlussprüfer eines Instituts hat bezüglich des Konsolidierungskreises des HGB-Konzernabschlusses1 eines Instituts2 zu prüfen, ob der Konsolidierungskreis sich gemäß § 340i Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 290 Abs. 1 und § 294 Abs. 1 HGB auf das Mutterunternehmen sowie grundsätzlich auf sämtliche3 - im Zuge der Vollkonsolidierung4 einzubeziehende - Tochterunternehmen5 erstreckt.6 Soweit aus dem Gesetz nichts Gegenteiliges hervorgeht,7 sind dabei
  • sämtliche auf den Konzernabschluss angewandten Regelungen zum Einzelabschluss von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (§§ 340a-340g HGB),
  • §§ 294-296 HGB8 sowie
  • rechtsform- und geschäftszweigspezifische Vorschriften der konsolidierten Tochterunternehmen, falls diese für große Kapitalgesellschaften gelten,
anzuwenden.9 Im Konzernabschlussprüfungsbericht ist darüber hinaus die Rechtsgrundlage, auf der die zu prüfende Konzernrechnungslegung basiert, zu nennen.10
Heidi Winkler
III. Prüfungsrichtlinien für die wesentlichen institutsspezifischen Besonderheiten nach nationalen und internationalen Prüfungskonventionen zur Erstellung eines Konzernabschlussprüfungsberichts von Instituten
Zusammenfassung
Tabelle 35 gibt einen Überblick der derzeit wesentlichen institutsspezifischen Besonderheiten für die Konzernabschlussprüfung eines Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituts mit Sitz in Deutschland vor dem Hintergrund eines rein nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen erstellten und nach nationalen Prüfungskonventionen geprüften Konzernabschlusses.
Heidi Winkler

Zusammenfassung der Ergebnisse sowie Ausblick

Frontmatter
I. Zusammenfassung der Ergebnisse
Zusammenfassung
Hervorgerufen sowohl durch die weltweiten Bilanzskandale der letzten Jahre als auch durch den Liberalisierungsprozess des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs kam es insbesondere in der jüngeren Vergangenheit zu einem fundamentalen Umbruch nationaler und intemationaler Wirtschaftsprüfungskonventionen, der in Deutschland die Ära des problemorientierten Prüfungsberichts begründete, den deutschen Gesetzgeber zu einer Flut von Gesetzesreformen [z.B. KWGÄG (1997), KapAEG (1998), KonTraG (1998), KapCoRiLiG (2000), FinDAG (2002), TransPuG (2002), Viertes FinanzMG (2002)] veranlasste sowie die international ins Leben gerufenen Koordinierungs- und Internationalisierungsmaßnahmen (beispielsweise Basel II, „Capital Requirements for Credit Institutions and Investment Firms“, Modernisierungsrichtlinie der EU, Überarbeitung der Vierten und Siebten Gesellschafts-Richtlinie) bestärkte.
Heidi Winkler
II. Ausblick
Zusammenfassung
Ais Ausblick auf künftige Entwicklungen wird prognostiziert, dass der eingeschlagene Trend der Internationalisierung der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung zwar mit den Zielen einer Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfung, Stärkung der Abschlussprüfungsfunktion sowohl Vereinheitlichung und Vereinfachung von Normen sowie Prüfungskonventionen begonnen worden ist, bisher allerdings nicht gänzlich erreicht wurde- dies belegen sowohl die jüngst vorgestellte Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Stärkung der Abschlussprüfung in der EU“t1, die „harmonisierte Aufmachung der Abschlussprüferberichte“2, die im Rahmen der Modernisierungsrichtlinie Einzug fand, sowie der Aktionsplan zur „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union“ - und daher dieser Trend auch künftig seine Fortsetzung finden wird.
Heidi Winkler
Backmatter
Metadaten
Titel
Prüfungsbericht von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten
verfasst von
Heidi Winkler
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81763-1
Print ISBN
978-3-8244-8115-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81763-1