Die Volkswirtschaftslehre wird im Allgemeinen gegliedert in die
Volkswirtschaftstheorie
(reine Lehre) und die
Volkswirtschaftspolitik
(angewandte Lehre). Zudem wird die reine Lehre weiter untergliedert in die Mikroökonomie und die Makroökonomie. Die
Mikroökonomie
ist Betrachtung des Verhaltens einzelner Wirtschaftssubjekte (Unternehmen und Haushalte), während die
Makroökonomie
die Volkswirtschaft als Ganzes betrachtet. Dieser Gliederung wurde hier aus prüfungspraktischen Erwägungen nicht gefolgt. So sind
Theorie und Politik
im Zusammenhang dargestellt. Der Abschnitt 2.2 enthält im Themengebiet Markttheorie mikroökonomische Zusammenhänge, und auch die Geldarten und Geldfunktionen in Abschnitt 2.4 Geldtheorie lassen sich der Mikroökonomie zuordnen. Alle anderen Themengebiete lassen sich der
Makroökonomie
bzw.
Wirtschaftspolitik
zuordnen, und darauf liegt auch der Schwerpunkt der Prüfung.
Die Prüfung Recht findet am ersten Tag als zweite Prüfung statt. Sie dauert
90 Minuten
und umfasst i. d. R.
vier Aufgaben
mit durchschnittlich
25 Punkten.
Jede Aufgabe besteht aus einem
Sachverhalt
, zu dem
vier bis sechs Fragen
gestellt werden, die sich hauptsächlich auf Ihre Kenntnis des
Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) beziehen. Es wird von Ihnen die genaue Angabe der anzuwendenden
Rechtsnormen
mit einer kurzen
Begründung
erwartet. Punkte gibt es für die richtigen Paragrafen und die passende Begründung. Eventuallösungen, Gutachterstil oder Urteilsstil werden nicht verlangt.
Die EDV-Prüfung gehört zum fachübergreifenden Teil und dauert
neunzig Minuten.
Es werden
ca. acht Aufgaben
gestellt, dies bedeutet, dass Sie pro Aufgabe im Schnitt etwas mehr als zehn Minuten Zeit haben. Der
Inhaltliche Schwerpunkt
der EDV-Fragen liegt darauf zu prüfen, ob Sie ein grundlegendes, allgemeines,
praxisbezogenes Begriffswissen
im Bereich EDV haben, es werden keine IT-Spezialkenntnisse von Ihnen verlangt; solche Kenntnisse können bei der Lösung der Aufgaben sogar eher hinderlich sein.
umfasst den gesamten Rechner als technische Einrichtung einschließlich der Anbindung an ein Firmennetzwerk und an das Internet. Der wichtigste zu erläuternde Begriff ist zunächst der des
Motherboards
und all dessen, was sich auf dem Motherboard befindet bzw. dort aufgesteckt werden kann. In einer weiteren Betrachtung der Hardware kommen die sogenannten
Peripherie-Geräte
hinzu; das sind solche Geräte, die an das Motherboard angeschlossen werden können. Hierbei unterscheidet man vor allem
richten sich auf grundlegende Begriffe und deren Erläuterung. Es kommen sehr selten Fragen zu Betriebssystemen, umso häufiger jedoch anwendungsbezogene Aufgaben zur
Bürosoftware
, insbesondere Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Datenbanken. Die besondere Schwierigkeit in der Beantwortung solcher Fragen liegt darin,
alltägliches intuitives Handeln
in Worte zu fassen und Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch mit einer
einfachen und allgemeinen Definition
zu erklären. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch die
Erfahrung
im Umgang mit dem PC und verschiedenartiger Software.
Sehr häufig kommen in der Bilanzbuchhalter-EDV-Prüfung Fragen zum Thema
Datenschutz und Datensicherung
, vor allem wird nach der
Abgrenzung
dieser beiden Begriffe gerne gefragt. Problematisch dabei ist, dass in verschiedenen Lehrbüchern gelegentlich der Begriff Datensicherung als Oberbegriff für Datenschutz und Datensicherheit verwendet wird.
, gelegentlich eine nicht-fallgebundene Aufgabe und zum Schluss eine Aufgabe zur
Jahresabschlussanalyse
. Rechnen Sie für die Aufgabe zur Jahresabschlussanalyse ein Fünftel der Prüfungszeit. Die Punktezahl für die Bilanzbuchhaltungsaufgaben liegt meist zwischen 10 und 20 Punkten. Bei 100 Punkten in 300 Minuten haben Sie im Durchschnitt
der gesamten Punktzahl der Prüfung. Die Aufgaben sind
praxisbezogen
und bestehen i. d. R. aus mehreren
Sachverhalten
, die
umsatzsteuerlich
zu
beurteilen
sind. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, die das Umsatzsteuerrecht bietet, sind die Aufgaben entsprechend vielgestaltig. Sie lassen sich mit einer
strengen Methodik in der Vorgehensweise
gut lösen. Rechtlich zweifelhafte Sachverhalte werden nicht gestellt. Die
Die Prüfung Kosten- und Leistungsrechnung findet am letzten Tag unmittelbar vor der Prüfung Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung (siehe Teil G) statt. Sie dauert
120 Minuten
und umfasst
fünf bis sieben Aufgaben
, für die es i. d.
R. 15 bis 20 Punkte
gibt. Es gibt
kurze Aufgaben
mit weniger als 10 Punkten, die Fragen zum grundlegenden
Begriffsapparat
der Kostenrechnung stellen, aber auch sehr
umfangreiche Berechnungen
zu den einzelnen Verfahren der Kostenrechnung mit
bis zu 26 Punkten
, für die Sie gut ein Viertel der gesamten Prüfungsdauer, d. h. etwa eine halbe Stunde an Zeit zur Verfügung haben.
Die Prüfung „Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung“ findet zum Schluss des schriftlichen Teils der gesamten Bilanzbuchhalterprüfung und am gleichen Tag wie die Prüfung in Kosten—und Leistungsrechnung statt. Sie dauert
90 Minuten
und umfasst
vier bis sechs Aufgaben
, die sich in
drei Themengebiete
einteilen lassen:
Investitionsrechnung, Finanzierung
und
Finanzplanung
. Die einzelnen Aufgaben sind gut auf die drei Themengebiete eingegrenzt, d. h. es gibt nur selten Kombinationen von mehreren Themen in einer Aufgabe. Der
Schwerpunkt
mit der überwiegenden Anzahl an Aufgaben erwartet Sie im Bereich
wird definiert als die „Bindung liquider Mittel in Vermögensgegenstände“, oder „
eine Zahlungsreihe, die mit einer Auszahlung beginnt
“. Führen Sie sich eine Bilanz vor Augen und betrachten Sie auf der Aktivseite das Anlagevermögen und die Vorräte im Umlaufvermögen. Diese Bilanzpositionen entstehen durch Anschaffungen, die mit Investitionen verbunden sind.
eine Zahlungsreihe, die mit einer Einzahlung beginnt
“. Der Themenbereich Finanzierung ist der umfangreichste Teil in der Finanzwirtschaftsprüfung, wobei die Aufgaben teilweise in die Finanzplanung übergehen. Sie müssen zunächst unterscheiden können zwischen