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2007 | Buch

Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter

Gezielt das lernen, was in den IHK-Prüfungen verlangt wird

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Einleitung

Volks- und Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Frontmatter
1. Überblick

Die Prüfung zum Bilanzbuchhalter beginnt mit der 90-minütigen Prüfung Ihrer

volks- und betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse.

Diese Prüfung umfasst in der Regel

sechs Aufgaben

mit einer recht unterschiedlichen Zahl von Unteraufgaben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um „

Nennen Sie!

-Aufgaben

, d. h. es werden

Begriffe

abgefragt, und je nach Schwierigkeit des gesuchten Begriffs gibt es ein bis zwei Punkte für die richtige Antwort. Weitere Aufgaben betreffen die

grafische Darstellung

von Sachzusammenhängen. Ein Teil der Aufgaben verlangt von Ihnen die

Erläuterung

eines Sachverhaltes bzw. die

kritische Stellungnahme

zu einer wirtschaftspolitischen These.

2. Volkswirtschaftslehre

Die Volkswirtschaftslehre wird im Allgemeinen gegliedert in die

Volkswirtschaftstheorie

(reine Lehre) und die

Volkswirtschaftspolitik

(angewandte Lehre). Zudem wird die reine Lehre weiter untergliedert in die Mikroökonomie und die Makroökonomie. Die

Mikroökonomie

ist Betrachtung des Verhaltens einzelner Wirtschaftssubjekte (Unternehmen und Haushalte), während die

Makroökonomie

die Volkswirtschaft als Ganzes betrachtet. Dieser Gliederung wurde hier aus prüfungspraktischen Erwägungen nicht gefolgt. So sind

Theorie und Politik

im Zusammenhang dargestellt. Der Abschnitt 2.2 enthält im Themengebiet Markttheorie mikroökonomische Zusammenhänge, und auch die Geldarten und Geldfunktionen in Abschnitt 2.4 Geldtheorie lassen sich der Mikroökonomie zuordnen. Alle anderen Themengebiete lassen sich der

Makroökonomie

bzw.

Wirtschaftspolitik

zuordnen, und darauf liegt auch der Schwerpunkt der Prüfung.

3. Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Aufgaben in der Prüfung „Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen“ beziehen sich auf Ihr kaufmännisches Wissen vom

Wirtschaften in Betrieben

. Allerdings steht hierbei, entsprechend der Position des Bilanzbuchhalters in einem Unternehmen, die

Management-Sichtweise

, die

Führung

des Unternehmens im Vordergrund.

Recht

Frontmatter
1. Überblick

Die Prüfung Recht findet am ersten Tag als zweite Prüfung statt. Sie dauert

90 Minuten

und umfasst i. d. R.

vier Aufgaben

mit durchschnittlich

25 Punkten.

Jede Aufgabe besteht aus einem

Sachverhalt

, zu dem

vier bis sechs Fragen

gestellt werden, die sich hauptsächlich auf Ihre Kenntnis des

Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB) beziehen. Es wird von Ihnen die genaue Angabe der anzuwendenden

Rechtsnormen

mit einer kurzen

Begründung

erwartet. Punkte gibt es für die richtigen Paragrafen und die passende Begründung. Eventuallösungen, Gutachterstil oder Urteilsstil werden nicht verlangt.

2. Rechtsgrundlagen

Die meisten Aufgaben in der Recht-Prüfung werden eingeleitet durch

Fragen zu den Rechtsgrundlagen

wie

Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnis, Firma, Kaufmannseigenschaft, Zustandekommen von Verträgen

. Auch in den weiteren Fragen müssen Sie immer wieder auf diese Rechtsgrundlagen zurückgreifen.

3. Kaufvertragsrecht

Aufgaben zum Kaufvertragsrecht

stellen einen Schwerpunkt der Recht-Prüfung dar. Sie beziehen sich auf das

Zustandekommen des Kaufvertrags

durch

Antrag

und

Annahme

und auf die

Kaufvertragsstörungen

, vor allem

Annahmeverzug

und

Mängelrüge

. Ein weiteres Thema ist die

Unmöglichkeit

.

4. Bankrecht

Sachverhalte, die dem

Thema Bankrecht

zuzuordnen sind, betreffen vor allem die rechtlichen Gegebenheiten des

Zahlungsverkehrs

und die

Besicherung von Krediten

. Es gibt in der Prüfung

eher selten

Sachverhalte dazu. Die wichtigsten Themen sind

Scheck, Bürgschaft

und

Zession.

5. Gesellschaftsrecht

Aufgaben zum Gesellschaftsrecht betreffen in erster Linie die

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

, die

Personengesellschaften

und die

GmbH.

Die wichtigsten Themen dazu sind

Geschäftsführung

und

Haftung

. Beim e. K. und der OHG sind die

Rechtsfolgen des Erwerbs

des Unternehmens bedeutsam für die Prüfung.

6. Arbeitsrecht

Sachverhalte zum Arbeitsrecht betreffen das

Zustandekommen von Arbeitsverträgen

und die gesetzlichen Regelungen zur

Kündigung.

Ausgangspunkt ist das

Dienstvertragsrecht

der

§§ 611 ff. BGB

. Ergänzend ziehen Sie die Regelungen zum Kündigungsschutz in diversen Schutzgesetzen, vor allem im

Kündigungsschutzgesetz

, hinzu.

EDV, Informations- und Kommunikationstechniken

Frontmatter
1. Überblick

Die EDV-Prüfung gehört zum fachübergreifenden Teil und dauert

neunzig Minuten.

Es werden

ca. acht Aufgaben

gestellt, dies bedeutet, dass Sie pro Aufgabe im Schnitt etwas mehr als zehn Minuten Zeit haben. Der

Inhaltliche Schwerpunkt

der EDV-Fragen liegt darauf zu prüfen, ob Sie ein grundlegendes, allgemeines,

praxisbezogenes Begriffswissen

im Bereich EDV haben, es werden keine IT-Spezialkenntnisse von Ihnen verlangt; solche Kenntnisse können bei der Lösung der Aufgaben sogar eher hinderlich sein.

2. Hardware

Hardware

umfasst den gesamten Rechner als technische Einrichtung einschließlich der Anbindung an ein Firmennetzwerk und an das Internet. Der wichtigste zu erläuternde Begriff ist zunächst der des

Motherboards

und all dessen, was sich auf dem Motherboard befindet bzw. dort aufgesteckt werden kann. In einer weiteren Betrachtung der Hardware kommen die sogenannten

Peripherie-Geräte

hinzu; das sind solche Geräte, die an das Motherboard angeschlossen werden können. Hierbei unterscheidet man vor allem

Dateneingabegeräte

und

Datenausgabegeräte.

3. Software

Fragen zum Themenbereich

Software

richten sich auf grundlegende Begriffe und deren Erläuterung. Es kommen sehr selten Fragen zu Betriebssystemen, umso häufiger jedoch anwendungsbezogene Aufgaben zur

Bürosoftware

, insbesondere Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Datenbanken. Die besondere Schwierigkeit in der Beantwortung solcher Fragen liegt darin,

alltägliches intuitives Handeln

in Worte zu fassen und Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch mit einer

einfachen und allgemeinen Definition

zu erklären. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch die

Erfahrung

im Umgang mit dem PC und verschiedenartiger Software.

4. Datensicherheit

Sehr häufig kommen in der Bilanzbuchhalter-EDV-Prüfung Fragen zum Thema

Datenschutz und Datensicherung

, vor allem wird nach der

Abgrenzung

dieser beiden Begriffe gerne gefragt. Problematisch dabei ist, dass in verschiedenen Lehrbüchern gelegentlich der Begriff Datensicherung als Oberbegriff für Datenschutz und Datensicherheit verwendet wird.

5. Internet

Ein weiteres Thema, zu dem Ihnen in der EDV-Prüfung Begriffserläuterungen abverlangt werden, ist das

Internet

. Angesichts der Fülle von Begriffen, die es rund um das Internet gibt, muss auch hier wieder betont werden, dass von Ihnen nur ein

Grundverständnis

gängiger Begriffe gefordert werden kann. Und da gibt es zunächst einmal eine Reihe von Abkürzungen, deren Bedeutung Sie kennen sollten.

Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse

Frontmatter
1. Überblick

Die Buchhaltungsprüfung dauert

fünf Stunden

und umfasst

vier bis fünf fallgebundene Aufgaben

, gelegentlich eine nicht-fallgebundene Aufgabe und zum Schluss eine Aufgabe zur

Jahresabschlussanalyse

. Rechnen Sie für die Aufgabe zur Jahresabschlussanalyse ein Fünftel der Prüfungszeit. Die Punktezahl für die Bilanzbuchhaltungsaufgaben liegt meist zwischen 10 und 20 Punkten. Bei 100 Punkten in 300 Minuten haben Sie im Durchschnitt

pro Punkt drei Minuten

Bearbeitungszeit.

2. Fallgebundene Aufgaben

Die fallgebundenen Aufgaben stellen den

Schwerpunkt der Prüfung Bilanzbuchhaltung

dar. Zu gegebenen Sachverhalten wählen Sie den richtigen

Bilanzansatz

, berechnen den

Wertansatz

der Bilanzposition korrekt und nehmen die erforderlichen

Buchungen

vor. Vier bis sechs Aufgaben mit mehreren Sachverhalten werden durch eine allgemeine

Ausgangssituation

eingeleitet.

3. Nicht-fallgebundene Aufgaben

Die nicht-fallgebundenen Aufgaben beziehen sich auf rein

handelsrechtliche

Zusammenhänge, die über die Regelungen zu Bilanzierung und Bewertung in der Bilanz gem. den Einstiegs-Paragrafen

§ 253 HGB

und

§ 6 EStG

hinausgehen. Sie betreffen die

Gewinnverwendungsrechnung der Aktiengesellschaft

, den Unterschied zwischen dem

Gesamtkostenverfahren

und dem seit der 4. Bilanzrichtlinie in das HGB aufgenommenen

Umsatzkostenverfahren

sowie

Spezialfälle des Anhangs

, hier insbesondere den

Anlagenspiegel

(auch Anlagengitter genannt). Die Punktezahl für nicht-fallgebundene Aufgaben liegt i. d. R.

um 15 Punkte

; damit ergibt sich für Sie eine

Bearbeitungszeit von ca. 45 Minuten.

Gelegentlich gibt es aber auch kurze Aufgaben mit ca. 6 Punkten.

4. Jahresabschlussanalyse

Zum Schluss der insgesamt fünfstündigen Prüfung „Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse“ gibt es

eine Aufgabe zur Jahresabschlussanalyse

mit ca.

20 Punkten

. Das ist ein Fünftel der gesamten Punktzahl und daher haben Sie ca.

eine Stunde Zeit

, diese Aufgabe zu lösen. Sie besteht aus

zwei bis vier Unteraufgaben

. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf der

Ermittlung und Interpretation von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

.

Steuerrecht und Betriebliche Steuerlehre

Frontmatter
1. Überblick

Die Prüfung

Steuerrecht

und

betriebliche Steuerlehre

findet als fünfte Prüfung mit einem Abstand von sechs Tagen zur Bilanzbuchhaltungsprüfung statt. Sie besteht meist aus

fünf bis sechs Aufgaben

und dauert

180 Minuten

. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich ausschließlich auf

praxisbezogene betriebliche Sachverhalte

. Geprüft wird Ihre Fähigkeit im

Verständnis

und der

Interpretation der Steuergesetze

und der zugehörigen

Steuerrichtlinien

, die Sie in der Prüfung benutzen dürfen.

2. Abgabenordnung

Aufgaben zur Abgabenordnung

kommen in der Prüfung Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

nicht in jeder Prüfung

vor. Die Abgabenordnung gibt nicht viel an Inhalten für betriebswirtschaftliche Fragestellungen her.

Schwerpunkte

sind die

Betriebsprüfung

(Außenprüfung), die

Fristenregelungen

für die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung von Steuern, steuerliche

Nebenleistungen

(vor allem Zinsen und Säumniszuschläge), die

Haftung des Erwerbers

eines Betriebs für steuerliche Verpflichtungen des Vorbesitzers, und gelegentlich der

Einspruch

gegen Bescheide des Finanzamts.

3. Einkommensteuerrecht

Der

Schwerpunkt

der Aufgaben in der

Prüfung

Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre betrifft das

Einkommensteuerrecht

: insbesondere die

einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

der Personengesellschaft, die Beurteilung, welche

Zuwendungen an Arbeitnehmer

der Lohnsteuer unterliegen, und die

Besteuerung der Kapitalgesellschaft

gem. Körperschaftsteuergesetz. Die Einkommensteuer ist eine

Personensteuer

. Die

Körperschaftsteuer

ist die Einkommensteuer der juristischen Person und wird daher dem Einkommensteuerrecht zugeordnet. Die

Gewerbesteuer

ist hingegen eine Objektsteuer, auch wenn Sie an § 15 EStG anknüpft (siehe Abschnitt 4).

4. Gewerbesteuerrecht

Eine Aufgabe zur Gewerbesteuer kommt

in nahezu jeder Prüfung

vor. Sie folgt einem

einheitlichen Schema

und umfasst

bis zu 25 Punkte

. Schwerpunkt der Aufgabenstellung ist die gewerbesteuerliche

Beurteilung gegebener Sachverhalte

. Daraus ergibt sich die Berechnung des

maßgebenden Gewerbeertrags

, des

GewSt-Messbetrags

, der

GewSt-Schuld

, der

GewSt-Rückstellung

und des

endgültigen Gewinns

. Hin und wieder ist eine

Zerlegung

des GewSt-Messbetrags erforderlich.

5. Umsatzsteuerrecht

In jeder Prüfung zur Steuerlehre gibt es

eine oder zwei Aufgaben

zum Thema Umsatzsteuer mit insgesamt

bis zu einem Drittel

der gesamten Punktzahl der Prüfung. Die Aufgaben sind

praxisbezogen

und bestehen i. d. R. aus mehreren

Sachverhalten

, die

umsatzsteuerlich

zu

beurteilen

sind. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, die das Umsatzsteuerrecht bietet, sind die Aufgaben entsprechend vielgestaltig. Sie lassen sich mit einer

strengen Methodik in der Vorgehensweise

gut lösen. Rechtlich zweifelhafte Sachverhalte werden nicht gestellt. Die

Schwerpunkte der Aufgaben

liegt auf der Feststellung, ob ein Sachverhalt

steuerbar

ist und auf dem

Vorsteuerabzugsrecht

.

Kosten- und Leistungsrechnung

Frontmatter
1. Überblick

Die Prüfung Kosten- und Leistungsrechnung findet am letzten Tag unmittelbar vor der Prüfung Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung (siehe Teil G) statt. Sie dauert

120 Minuten

und umfasst

fünf bis sieben Aufgaben

, für die es i. d.

R. 15 bis 20 Punkte

gibt. Es gibt

kurze Aufgaben

mit weniger als 10 Punkten, die Fragen zum grundlegenden

Begriffsapparat

der Kostenrechnung stellen, aber auch sehr

umfangreiche Berechnungen

zu den einzelnen Verfahren der Kostenrechnung mit

bis zu 26 Punkten

, für die Sie gut ein Viertel der gesamten Prüfungsdauer, d. h. etwa eine halbe Stunde an Zeit zur Verfügung haben.

2. Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung geht der Frage nach, welche Kosten angefallen sind. Ausgehend von den

Aufwendungen der Geschäftsbuchführung

werden betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen ausgesondert und Anders- und Zusatzkosten ermittelt.

Anderskosten

sind Kosten, die als Aufwendungen im externen Rechnungswesen

anders

berechnet werden, insbesondere die

kalkulatorischen Abschreibungen. Zusatzkosten

sind Kosten, die in der Aufwandsrechnung nicht vorkommen, insbesondere die

kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen

. Der

Schwerpunkt der Aufgaben

zur Kostenartenrechnung liegt auf

Anderskosten und Zusatzkosten

.

3. Kostenstellenrechnung

In der Kostenstellenrechnung erwarten Sie ausschließlich Fragen zur

Anwendung des Betriebsabrechnungsbogens (BAB)

, hierbei vor allem die

Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

(Anbauverfahren, Stufenleiterverfahren und gelegentlich das Gleichungsverfahren) und die

Ermittlung von Zuschlagssätzen

für die Kalkulation. Oft werden die BAB-Aufgaben mit Aufgaben zur Kalkulation verknüpft.

4. Kostenträgerrechnung

Aufbauend auf die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung werden im Rahmen der Kostenträgerrechnung die

Kosten Kostenträgern zugerechnet

. Kostenträger können das hergestellte

Produkt

, der

Prozess

der Herstellung oder auch der

Abrechnungszeitraum

sein, in dem das Produkt hergestellt wurde.

5. Plankostenrechnung

Die Plankostenrechnung umfasst drei

Verfahren der Kostenkontrolle

, die für einzelne

Kostenstellen

insbesondere in der industriellen Fertigung eingesetzt werden können. Dazu werden die für den zukünftigen Abrechnungszeitraum geplanten Kosten (

Plankosten

bzw.

Sollkosten

) mit den im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Kosten (

Istkosten

) verglichen. Wichtig bei diesem

Soll-Ist-Vergleich

ist die anschließende

Abweichungsanalyse

, die der Informationsgewinnung für das Controlling dient. Für die

Prüfung

ist vor allem das Verfahren der

flexiblen Vollplankostenrechnung

wichtig.

Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung

Frontmatter
1. Überblick

Die Prüfung „Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung“ findet zum Schluss des schriftlichen Teils der gesamten Bilanzbuchhalterprüfung und am gleichen Tag wie die Prüfung in Kosten—und Leistungsrechnung statt. Sie dauert

90 Minuten

und umfasst

vier bis sechs Aufgaben

, die sich in

drei Themengebiete

einteilen lassen:

Investitionsrechnung, Finanzierung

und

Finanzplanung

. Die einzelnen Aufgaben sind gut auf die drei Themengebiete eingegrenzt, d. h. es gibt nur selten Kombinationen von mehreren Themen in einer Aufgabe. Der

Schwerpunkt

mit der überwiegenden Anzahl an Aufgaben erwartet Sie im Bereich

Finanzierung

.

2. Investitionsrechnung

Eine

Investition

wird definiert als die „Bindung liquider Mittel in Vermögensgegenstände“, oder „

eine Zahlungsreihe, die mit einer Auszahlung beginnt

“. Führen Sie sich eine Bilanz vor Augen und betrachten Sie auf der Aktivseite das Anlagevermögen und die Vorräte im Umlaufvermögen. Diese Bilanzpositionen entstehen durch Anschaffungen, die mit Investitionen verbunden sind.

3. Finanzierung

Finanzierung

ist die „Mittelbeschaffung“ oder „

eine Zahlungsreihe, die mit einer Einzahlung beginnt

“. Der Themenbereich Finanzierung ist der umfangreichste Teil in der Finanzwirtschaftsprüfung, wobei die Aufgaben teilweise in die Finanzplanung übergehen. Sie müssen zunächst unterscheiden können zwischen

Innenfinanzierung

und

Außenfinanzierung

sowie zwischen

Eigenfinanzierung

und

Fremdfinanzierung

.

4. Finanzplanung

Aufgaben zur Finanzplanung

bringen die beiden Themengebiete

Investition

und

Finanzierung

zusammen. Es geht hierbei vor allem darum, die

Auszahlungsströme

und

Einzahlungsströme

über die Zeit hinweg

in Einklang

zu

bringen

. Aufgaben zur Finanzplanung sind meist mit sehr umfangreichem Zahlenmaterial und hohen Punktzahlen verbunden. Rechnen Sie mit

bis zu dreißig Minuten

Bearbeitungszeit für eine Finanzplanungs-Aufgabe.

Backmatter
Metadaten
Titel
Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter
verfasst von
Manfred Wünsche
Copyright-Jahr
2007
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-9314-4
Print ISBN
978-3-8349-0485-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9314-4