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2020 | Buch

Raumplanung, Stadtentwicklung und Öffentliches Recht

Technik – Organisation – Prozesse

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Über dieses Buch

Das in 3. Auflage erscheinende Standardwerk des Bauingenieurwesens bietet Grundwissen kompakt, umfassend und aktuell. Das Handbuch wurde den aktuellen Normen und Richtlinien sowie veränderten Zielen und Wertsetzungen angepasst und versteht sich als Lehrbuch für Studierende und Nachschlagewerk für Praktiker.
Neben den klassischen Fächern des Konstruktiven Ingenieurbaus, des Grundbaus, der Bauwirtschaft und des Wasser- sowie Verkehrswegebaus zählt dazu notwendigerweise das Methodenwissen über die planerischen Grundlagen und die rechtliche Sicherung der Raumplanung, Stadt- und Infrastrukturentwicklung.

Die Methoden und Prozesse der Vorbereitung und Sicherung von baulichen Anlagen und Infrastrukturen sind zum Teil im Städtebaurecht, im öffentlichen Baurecht wie auch im Umweltrecht kodifiziert.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Raum- und Stadtentwicklung
Zusammenfassung
Raumentwicklung dient der räumlichen Organisation von anthropogenen Nutzungen der Erdoberfläche. Raumentwicklung muss hinsichtlich Flächennutzungen, Freiraumstrukturen, Naturräumen und Infrastrukturen den Zielen der Nachhaltigkeit folgen. Sie unterliegt der staatlichen Verantwortung, d. h. sie wird hierarchisch von EU, Bund, Ländern, Regionen und Kommunen geplant und umgesetzt. Aufbauend auf Abschätzungen des Bedarfs an Anlagen und Flächen sowie auf Analysen der Raumstrukturen folgen sie raumbezogenen Leitbildern und räumlichen Ordnungsprinzipien wie Siedlungsachsen und Zentrale-Orte-Systemen.
Stadtentwicklungsplanung dient dementsprechend der Organisation räumlicher Strukturen von baulichen Nutzungen und von Bebauung, von Infrastrukturanlagen und Freiräumen auf der Ebene von Städten und Gemeinden. Dazu werden strategische Konzepte und rechtlich wirksame Pläne wie Flächennutzungspläne für das Gemeindegebiet und Bebauungspläne für Gemeindeteile verknüpft und in Arbeits- sowie Entscheidungsprozessen unter Beteiligung von Fachplanern, Bürgerschaft, Wirtschaft aufgestellt und durch die legitimierten politischen Gremien („Räte“) beschlossen. Die Städte entwickeln sich, aufbauend auf ihren historischen Grundlagen, unter veränderten Anforderungen ständig weiter und folgen dabei den Leitbildern der Stadtentwicklung. Stadtentwicklungsplanung dient der Versorgung der Bewohner und der Wirtschaft mit Infrastruktureinrichtungen und -leistungen.
Klaus J. Beckmann
Städtebaurecht
Zusammenfassung
Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens betreffen, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Baurecht ist nach dem Grundgesetz zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt.
Michael Krautzberger
Bauordnungsrecht
Zusammenfassung
Das Bauordnungsrecht dient dem Schutz von Leben und Gesundheit bei Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen. Es werden Anforderungen gestellt u. a. an die Erreichbarkeit baulicher Anlagen durch Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge, an die Belichtung und Belüftung der Gebäude durch das Abstandsflächenrecht, an den Brandschutz, z. B. durch die Verwendung feuerwiderstandsfähiger Baustoffe und an die Standsicherheit. Das Bauordnungsrecht wurde um soziale Anliegen ergänzt, etwa um die Barrierefreiheit. Im Baugenehmigungsverfahren wird die Einhaltung dieser Anforderungen geprüft. Bei Verstößen können die Behörden Maßnahmen anordnen, um diese abzustellen.
Christian-W. Otto
Raumrelevantes Umweltrecht
Zusammenfassung
Die Bauleitplanung regelt die Nutzung von Grundstücken, indem sie bestimmte Ntzungen zulässt. Oft führt sie bisher ungenutzte Grundstücke einer baulichen Nutzung zu, die bisher für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild von Bedeutung waren. Des weiteren kann die neue Nutzung zu Konflikten mit der Wasserwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes führen. Da die Bauleitplanung alle durch sie hervorgerufenen Konflikte möglichst lösen, zumindest aber ansprechen soll, muss sie sich mit den umwelttechnischen und umweltrechtlichen Problemen der beabsichtigten baulichen Nutzung auseinandersetzen. Zudem kann die Bauleitplanung auch vorbeugend wirken, um schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern.
Hans Walter Louis
Überörtliche Infrastrukturnetze – planerische und rechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Infrastrukturen umfassen bauliche Anlagen und institutionelle sowie organisatorische und personelle Voraussetzungen, die anthropogene Raumnutzungen durch Bevölkerung und Unternehmen ermöglichen. Es werden dabei technische Infrastrukturen des Verkehrs sowie der Ver- und Entsorgung und soziale Infrastrukturen der Bildung, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Sicherheit usw. unterschieden. Sie bestimmen sich nach der Zahl der potenziellen Nutzer, der Intensität der Nachfrage/Nutzung. Besondere Bedeutung haben großräumige Netze des Verkehrs und insbesondere der Energieversorgung. Die planerische Vorbereitung wie auch die Umsetzung basieren auf entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen.
Klaus J. Beckmann
Backmatter
Metadaten
Titel
Raumplanung, Stadtentwicklung und Öffentliches Recht
herausgegeben von
Prof. Dr. Klaus J. Beckmann
Copyright-Jahr
2020
Electronic ISBN
978-3-658-27918-9
Print ISBN
978-3-658-27917-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27918-9