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21.05.2024 | Rechenzentren | Im Fokus | Online-Artikel

Neue Anforderungen für Betreiber von Rechenzentren

verfasst von: Alexander Lorber

2:30 Min. Lesedauer

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Mit einem kostenfreien Whitepaper stellt die DeRZ - Deutsche Rechenzentren GmbH den Betreibern von Rechenzentren einen Leitfaden zum kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur Verfügung.

Laut einer Bitkom-Studie gab es 2023 in Deutschland ca. 3.000 Rechenzentren (RZ) und 47.000 kleinere IT-Installationen. Tendenz steigend. Zeitgleich wächst der Anspruch von Gesetzgeber und Rechenzentrumsbetreibern sowie Anwendern an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

Am 18. November 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz verabschiedet, um den Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft zu senken und so die Klimaziele und die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Rechenzentren, als energieintensive Anwendungen, stehen vor neuen Herausforderungen, da der Gesetzgeber in Abschnitt 4 (§§11-15) die Betreiber in die Pflicht genommen hat.

"Das Energieeffizienzgesetz betrifft Rechenzentren ab einer Nennanschlussleistung von 300 kW. Daher gilt es zunächst zu prüfen, ob ein Rechenzentrum diesen Wert überschreitet. Dann allerdings besteht Handlungsbedarf", erklärt Stephan Sequens, Geschäftsführer der DeRZ - Services GmbH. Denn das EnEfG mache klare Vorgaben in Bezug auf Power Usage Effectiveness (PUE), dem Einsatz erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung. "Es gilt nicht einen dieser Werte zu erreichen, sondern alle im Gesetz verankerten Energiefaktoren müssen schrittweise bis 2030 erfüllt und mittels Meldung an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren nachgewiesen werden", betont Sequens.

Das Gesetz gibt einen klaren Zeitrahmen vor

Dem anspruchsvollen Zeitplan folgend, müssen bestehende Rechenzentren ab Juli 2027 einen PUE-Wert von höchstens 1,5 erreichen, während ab Juli 2030 bereits ein PUE von maximal 1,3 gefordert wird. Für neu in Betrieb genommene Rechenzentren gilt ab Juli 2026 bereits ein PUE von höchstens 1,2 sowie eindeutige Vorgaben hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Nutzung von Abwärme.

Damit einhergehend sind die RZ-Verantwortlichen bereits jetzt angehalten, ihre Energiedaten an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) zu melden. Ab 2025 kommt auf Rechenzentren, die die vom Gesetzgeber definierten Parameter aufweisen, zusätzlich die Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems zu.

Neues Whitepaper soll RZ-Betreiber umfassend informieren

Worauf die Betreiber in diesem Zusammenhang achten sollten und mit welchen Herausforderungen sie auf dem Weg zum energieeffizienten und nachhaltig geführten Rechenzentrum konfrontiert werden, thematisiert ein aktuelles DeRZ-Whitepaper. Es liefert erste Informationen für Betreiber und kann per Mail an energie@deutsche-rz.com angefordert werden. 

Stephan Sequens: "Betreibern öffentlicher und privater Rechenzentren empfehlen wir, eine Analyse und Bestandsaufnahme der aktuellen Infrastrukturkomponenten und Leistungsdaten durchzuführen und im Anschluss ein Konzept bzw. eine Strategie zu erstellen, mit welchen Maßnahmen die Vorgaben des EnEfG erreicht werden können. Aktuell begleiten wir viele Unternehmen auf diesem Weg. Und die gute Nachricht ist: in jedem RZ schlummern energetische Optimierungspotenziale, die mit meist überschaubaren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen."

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