In vielen Unternehmen wird gerade der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 erstellt. Bestimmte Bilanzierungsprobleme, gerade in der internationalen Rechnungslegung, sorgen jedoch immer wieder für Kopfzerbrechen.
Der Jahresabschluss sollte sowohl von CFOs als auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer genau unter die Lupe genommen werden.
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 bekannt gegeben. 99 Prüfungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, davon 91 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und fünf Prüfungen auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Fehlerquote lag 2017 bei 15 Prozent, eine Prüfung dauerte im Schnitt 7,5 Monate. Interessant ist, dass im Berichtsjahr ausschließlich Fehler bei Unternehmen ohne Indexzugehörigkeit festgestellt wurden.
Doch wo lagen die Fehlerquellen? Vor allem rund um den IFRS zeigen sich immer wieder Schwierigkeiten bei der Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle. Hier waren Verstöße gegen den IFRS 8 auffällig. Laut der DPR fehlten hier Angaben zur Höhe der Umsatzerlöse mit wichtigen Kunden beziehungsweise einem bedeutsamen geographischen Markt. Fehler wurden außerdem in drei Fällen bei den Angaben zu einem Unternehmenserwerb beziehungsweise zum Goodwill-Impairmenttest gemacht. Auch das Thema latente Steuern rückte immer wieder in den Fokus der Prüfer. Zudem ist häufig die Berichterstattung im Anhang und Lagebericht unzureichend. Wird jedoch von Unternehmen erkannt, dass hier immer wieder typischerweise Schwachstellen in der Rechnungslegung festgestellt werden, können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Hinweis: Prüfungsschwerpunkte 2018 |
Die DPR hat die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2018 bereits bekannt gegeben. Auch das ist eine wichtige Informationsquelle, um typische Problemfelder in der Rechnungslegung zu identifizieren. Kapitalmarktorientierte Unternehmen können sich entsprechend auf mögliche Prüfungen vorbereiten. |
Fehlerfeststellung durch die DPR
Auch wenn die Fehlerquote mit 15 Prozent in einem moderaten Bereich liegt, so ist das Ergebnis doch interessant. Diese Unternehmen werden regelmäßig von Steuerberatern und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet. Ein Testat der Abschlussprüfung schützt jedoch offenbar nicht vor der Feststellung von Fehlern durch die DPR. Das zeigt einmal mehr, wie komplex die Materie ist. Aus diesem Grund weist die DPR darauf hin, dass sie regelmäßig den fachlichen Austausch mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland führt, um auf Fehlerfeststellungen der abgeschlossenen Prüfungssaison sowie Auffälligkeiten in der Rechnungslegung aufmerksam zu machen. So sollen die Abschlussprüfer auf bestimmte Problemfelder sensibilisiert werden. Kommt es bei einer DPR-Prüfung zu einer Fehlerfeststellung, bekommt das Unternehmen und dessen Abschlussprüfer Gelegenheit zur Darlegung ihrer Sicht und ihrer Argumente. In 2017 bekam die DPR 100 Prozent Zustimmung bei ihren Feststellungen.
Mit der Abschlussprüfung Schwachstellen aufdecken
Um Schwachstellen in künftigen Abschlüssen zu beheben und die Qualität der Rechnungslegung zu erhöhen, gibt die DPR im Rahmen ihrer präventiven Funktion in vielen Prüfungen den Unternehmen Hinweise für die künftige Rechnungslegung. Die Themen Abschlussprüfung und Schwachstellen in Rechnungslegung minimieren sind nicht nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen relevant. Springer-Autor Manfred Kühnberger bemerkt in seinem Buchkapitel "Bedeutung von Corporate Governance, Enforcement und sonstigen Einflussfaktoren" (Seite 220):
Die Qualität der Rechnungslegung und Corporate Governance hängt stark von der Qualität und Ausgestaltung der Abschlussprüfungen ab."
Und in dem Buchkapitel "Nutzen einer Abschlussprüfung – Herausforderungen und Spannungsfelder im internationalen Kontext" erläutern die Springer-Autoren Jonas Rossmanith und Tina Bleicher, dass die die Abschlussprüfung nicht mehr nur etwas für die großen Unternehmen oder Konzerne ist, die ihren Abschluss auf Basis IFRS, erstellen: "Immer mehr rückt das Thema in den Fokus von kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Mittelständische Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform oder Größe zu einer Prüfung verpflichtet sind oder freiwillig eine Abschlussprüfung durchführen, sehen nicht mehr nur den Aufwand und die Kosten, die anfallen." Die Autoren betonen, dass sich der betriebswirtschaftliche Nutzen über alle Adressaten erstreckt und gleichzeitig für das Unternehmen selbst einen Zusatznutzen in den unterschiedlichsten Bereichen hervorrufen kann. Zudem könne im Rahmen einer Abschlussprüfung Schwachstellen und Fehler im Unternehmen aufgedeckt und frühzeitig vermieden werden.