Seit Jahresbeginn ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Nun hat sich die Finanzverwaltung in einem Entwurfsschreiben den noch offenen Fragen gestellt und räumt Unstimmigkeiten hinsichtlich Kleinunternehmer und in Bezug auf Format- und Inhaltsfehler aus.
Für die Umsetzung der E-Rechnung gibt es noch Praxisfragen zu klären.
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Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Doch es gibt Übergangsfristen, denn Unternehmen kämpfen mit der Umstellung. In der Praxis zeigen sich einige Unklarheiten. So stellte beispielsweise der Deutsche Steuerberaterverband (Stellungnahme S 02/25) fest, dass ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025 die Ausstellung einer E-Rechnung durch einen Kleinunternehmer von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig macht. Das widerspricht allerdings der gesetzlichen Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz. In dem aktuellen Entwurfsschreiben erläutert die Finanzverwaltung nun, dass keine Zustimmung erforderlich ist. Das gilt auch im Falle der Rechnungsausstellung durch Kleinunternehmer.
Formale und inhaltliche Fehler
Zudem enthält das Schreiben viele weitere richtungsweisende Klarstellungen. Dort heißt es zum Beispiel, dass eine Datei, die aufgrund von Formatfehlern die gesetzlichen Anforderungen an das strukturierte elektronische Format einer E-Rechnung nicht erfüllt, eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format darstellt. Eine elektronische Rechnung, die inhaltliche Fehler enthält, ist dagegen sehr wohl als E-Rechnung einzustufen - gilt jedoch nicht als ordnungsgemäß. Diese Unterscheidungen sind - insbesondere in Bezug auf die Übergangsfristen - von großer Bedeutung.
Finales Schreiben Ende des Jahres
Mit der obligatorischen E-Rechnung werden Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei steckt der Fehler, wie so häufig, im Detail. Das Entwurfsschreiben liefert jedoch schon einige wichtige Ansätze. Final veröffentlicht werden soll das Schreiben im vierten Quartal 2025. In der Zwischenzeit haben Verbände die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Für Firmen lohnt es sich, die aktuellen Entwicklungen genau im Blick zu behalten.