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19.10.2023 | Rechnungswesen | Nachricht | Nachrichten

Digitale Formate erfüllen Anforderungen künftiger E-Rechnungen

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Der Entwurf des Wachtumschancengesetz sieht vor, dass elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ab 2025 obligatorisch werden. Das BMF hat in einer Stellungnahme nun klargestellt, dass digitale Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD die künftigen Anforderungen erfüllen.

Das Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl von Neuregelungen. Unter anderem sollen im B2B-Bereich ab 2025 elektronische Rechnungen verpflichtend zum Einsatz kommen. In Deutschland sind diese bislang nur für dier Auftragsabwicklung mit der öffentlichen Hand vorgeschrieben. In allen anderen Fällen haben Unternehmen das Wahlrecht, in welcher Form Rechnungen erstellt und übermittelt werden - solange die Pflichtangaben enthalten sind. Bei elektronischen Rechnungen sind in Deutschland bisher insbesondere die Formate XRechnung und ZUGFeRD bekannt. Dass diese die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erfüllen, erläutert eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums (BMF), die der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) veröffentlicht hat. 

XRechnung und ZUGFeRD weiter nutzbar

Die Finanzverwaltung vertritt die Ansicht, dass insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 "grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entspricht". Demnach erfüllen Rechnungen in beiden Formaten auch nach dem 31. Dezember 2024 die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine elektronische Rechnung.

Hinsichtlich des EDI-Verfahrens werde laut BMF aktuell an einer Lösung gearbeitet, "welche dessen Weiternutzung auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll". Hierbei handelt es sich um technische Lösungen, die den elektronischen Datenaustausch ermöglichen. 

Umstellungsaufwand bei EDI-Verfahren klein halten

Dass mit der Einführung des transaktionsbezogenen Meldesystems an bestimmten EDI-Verfahren noch technische Anpassungen vorgenommen werden müssen, könne zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden. "Ziel wird es aber sein, diesen Umstellungsaufwand im Interesse der Wirtschaft auf das Notwendige zu begrenzen."

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