In der rechtskräftigen Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichts (OLG) vom 17. März 2020 (Az. 14 U 189/19) wurde eine so genannte "Break up Fee" für zulässig erklärt. Hintergrund war eine Finanzierungsanfrage eines Unternehmers für eine Immobilie. Dazu schlossen Bank und Kunde einen Vorvertrag, der auch als Finanzindikation bezeichnet wird. In den Finanzierungsbedingungen hielten sie fest, dass die Bank eine Nichtabnahmegebühr beansprucht, falls es aus Gründen, die das Institut nicht zu vertreten hat, nicht zum Abschluss des Darlehensvertrags kommt.
BANKMAGAZIN ist die größte, unabhängige Zeitschrift der Bankenbranche im deutschsprachigen Raum. Unabhängige und renommierte Experten berichten für Sie monatlich über die wichtigsten Themen aus der Bankenwelt: Unternehmensstrategie, Branchenentwicklung, Marketing, Vertrieb, Personal, IT, Finanzprodukte.