Aufgrund des Sparvertrags „Vorsorgesparen S-Scala“ mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren zahlten die Kunden seit dem Jahr 2004 eine monatliche Sparrate von 310 Euro. Sie können die Rate in einem Rahmen von 25 bis 2.500 Euro jederzeit ändern und erhalten neben einem Grundzins, der vierteljährlich an einen Referenzzinssatz angepasst wird, einen über 25 Jahre gestaffelten festen Bonuszins. Als die Kunden im Jahr 2013 die Sparrate auf 460 Euro erhöhen wollten, um von den für heutige Verhältnisse hohen Bonuszinsen zu profitieren, lehnte die Sparkasse dies ab und kündigte den Vertrag. Das war nicht zulässig (Landgericht Ulm, Urteil vom 26. Januar 2015, Az. 4 O 273/13).
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