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01.01.2016 | Branche
Recht + Steuern
Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 1/2016
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Ist bei der Emission von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten Par-Schuldverschreibungen die Höhe der Kapitalerträge auch von der ungewissen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts der Republik Argentinien abhängig, haben die Schuldverschreibungen keine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof (24. Februar 2015, Az. VIII R 54/1).
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