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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

verfasst von : Rodolfo Dolce, Doriana de Luca

Erschienen in: Arbeitsrecht in Italien

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Gemäß Art. 2103 CC tragen die Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers zur Bestimmung der Tätigkeitsart bei, die Gegenstand der Arbeitsverpflichtung ist. In Abhängigkeit davon werden die Qualifikation und die Kategorie des Arbeitnehmers bestimmt.

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Fußnoten
1
regio decreto legge = königliches Gesetzesdekret.
 
2
Ursprünglich kam ein drittes Kriterium hinzu: das übergeordnete Interesse der inländischen Produktion; ein organisatorisches Kriterium, das mit dem Zusammenbruch des Korporativsystems implizit außer Kraft gesetzt wurde und nicht durch das Kriterium der Gemeinnützigkeit gemäß Art. 21, Abs. II der Verfassung ersetzt werden kann, welches der Freiheit der privatwirtschaftlichen Betätigung eine Grenze setzt, aber nicht auch einen Wertungsmaßstab für die Erfüllung der Arbeitsverpflichtung begründet.
 
3
Kassationshof 5257/1987.
 
4
Kassationshof vom 01.04.1993, Nr. 388.
 
5
Ab dem Jahr 2015 läuft ein Modellversuch, nach welchem Arbeitnehmer des privaten Sektors mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten beantragen können, ihren Anteil am TFR monatlich ausgezahlt zu erhalten (Haushaltsgesetz Nr. 190/2014).
 
Metadaten
Titel
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
verfasst von
Rodolfo Dolce
Doriana de Luca
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-12632-2_4