1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtfertigung oder Abschaffung des Strafrechts?
verfasst von : Professor Dr. jur. Professor h.c. Ulrich Klug
Erschienen in: Skeptische Rechtsphilosophie und humanes Strafrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rechtfertigung oder Abschaffung des Strafrechts? Das Thema ist im Grunde ein uraltes Thema aus der Entwicklung des menschlichen Geistes. Schon Plato reflektierte über die Rechtfertigung des Strafens und des dieses Strafen regelnden Strafrechts. Schon er entdeckte die Grundformel für die zwei großen Perspektiven, die es hier gibt, für die zwei Standpunkte, die man hier einnehmen kann. Von diesen beiden Positionen wird der eine später im Laufe der Geschichte der Strafrechtstheorie genannt: der Standpunkt der absoluten Strafrechtstheorie und der andere, der der relativen Strafrechtstheorie. Schon in einem seiner Dialoge läßt Plato, wenn ich mich nicht irre, den Gorgias, sagen: Niemand wird doch wohl so unvernünftig sein, nur deshalb zu strafen, weil jemand eine Straftat begangen hat, sondern doch höchstens deshalb, weil er verhüten möchte, daß dieser Täter künftig erneut Straftaten begeht. Man hat später dafür eine knappe lateinische Formel gefunden; lassen Sie mich sie nennen. (Die Kollegen, die anwesend sind, bitte ich um Entschuldigung, wenn ich hier Dinge sage, die dem Kenner altbekannt sind, aber dem, der diesem Stoff zum erstenmal begegnet, sollten diese klassischen Formulierungen doch genannt werden, weil sie, wie ich meine, recht einprägsam sind.)