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1981 | OriginalPaper | Buchkapitel

Rechtliche Probleme der Vorbeugehaft

verfasst von : Professor Dr. jur. Professor h.c. Ulrich Klug

Erschienen in: Skeptische Rechtsphilosophie und humanes Strafrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr wurde zum ersten Mal durch das nationalsozialistische Gesetz vom 28. Juni 1935 (Reichsgesetzblatt I S. 844) in die aus dem Jahre 1877 stammende Strafprozeßordnung aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an durfte bis zum Ende der nationalsozialistischen Diktatur im Jahre 1945 ein „Angeschuldigter“ gem. § 112 StPO in „Untersuchungshaft“ genommen werden, ohne daß Fluchtverdacht oder Verdunkelungsgefahr Vorlagen. Allein solche Tatsachen genügten, aus denen geschlossen werden konnte, „daß er die Freiheit zu neuen stratbaren Handlungen mißbrauchen werde“.

Metadaten
Titel
Rechtliche Probleme der Vorbeugehaft
verfasst von
Professor Dr. jur. Professor h.c. Ulrich Klug
Copyright-Jahr
1981
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-68280-3_21