1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtliche Probleme der Vorbeugehaft
verfasst von : Professor Dr. jur. Professor h.c. Ulrich Klug
Erschienen in: Skeptische Rechtsphilosophie und humanes Strafrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr wurde zum ersten Mal durch das nationalsozialistische Gesetz vom 28. Juni 1935 (Reichsgesetzblatt I S. 844) in die aus dem Jahre 1877 stammende Strafprozeßordnung aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an durfte bis zum Ende der nationalsozialistischen Diktatur im Jahre 1945 ein „Angeschuldigter“ gem. § 112 StPO in „Untersuchungshaft“ genommen werden, ohne daß Fluchtverdacht oder Verdunkelungsgefahr Vorlagen. Allein solche Tatsachen genügten, aus denen geschlossen werden konnte, „daß er die Freiheit zu neuen stratbaren Handlungen mißbrauchen werde“.