27.07.2021
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Anwendung von Sperrzeiten bei Wärmepumpen für die Integration in ein Lastmanagement
Erschienen in: Zeitschrift für Energiewirtschaft | Ausgabe 4/2021
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Die Nutzung von Wärmepumpen im Rahmen eines Lastmanagements setzt voraus, dass die Wärmepumpen anlagenseitig dazu befähigt sind, Lastverschiebungsmaßnahmen umzusetzen. Die Befähigung der Wärmepumpenanlagen ist jedoch mit zusätzlichen Kosten für den Anlagenbetreiber verbunden. Ob ein Anlagenbetreiber seine Anlage befähigt, hängt aus seiner Sicht entweder von seinem finanziellen Vorteil ab oder von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber kann über einen wirtschaftlichen Anreiz auf Basis von § 14a Energiewirtschaftsgesetz Einfluss auf die Anlagenbefähigungen nehmen. In diesem Fall muss er verringerte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz berechnen.
Wie die vorliegende Untersuchung zeigt, kann der aktuelle wirtschaftliche Anreiz nicht als Planungsgrundlage für den Aufbau eines dynamischen Lastmanagements des Netzbetreibers herangezogen werden, da zu viele (vom Netzbetreiber nicht beeinflussbare) Randbedingungen und Einzelentscheidungen den Ausschlag für oder gegen eine Befähigung geben. Daher sollte sich der Netzbetreiber der rechtlichen Möglichkeiten bedienen und Sperrzeiten vorgeben, wenn er flächendeckend Wärmepumpenanlagen als Teil seines Lastmanagements einbeziehen will. Durch den prognostizierten Markthochlauf an Wärmepumpen in Deutschland sollte eine entsprechende Sperrzeitstrategie des Netzbetreibers, in der der Umgang mit Wärmepumpen im Rahmen eines Lastmanagements festgelegt wird, zeitnah aufgestellt werden.
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