Die Nutzung von Domains unterliegt rechtlichen Vorgaben und Restriktionen. In Bezug auf Domainregistrierungen gibt es immer wieder Streitfälle, in denen geklärt werden muss, wessen Rechtsanspruch an einem bestimmten Domainnamen vorrangig gilt. Das hohe Potenzial für Domainrechtsstreitigkeiten ist auch dadurch bedingt, dass jede Domain nur einmal vergeben werden kann. Der Anspruchsgegner ist in nahezu allen Fällen der Domaininhaber, in wenigen Fällen auch die Domainregistrierungsstellen. Das Domainrecht ist kein eigenständiges Gesetz, es findet in der Rechtauslegung bestehender Gesetze seinen Niederschlag. Die Auswahl der Domainnamen im geschäftlichen Verkehr wird durch das Markenrecht im Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb determiniert. Zudem greift bei Namensstreitigkeiten das Namensrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Über die Jahre hinweg haben viele Urteile die Auslegung der Rechtsprechung in grundsätzlichen Fragen des Domainrechts bereits konkretisiert.
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