01.09.2012 | Strategie & Innovation | Vertriebsrecht
Rechts-Splitter
Erschienen in: Sales Excellence | Ausgabe 9/2012
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Auszug
In salesbusiness Nr. 12/2007 und 12/2011 wurden bereits Recht-sprechungsentscheidungen zum Widerruf beziehungsweise zum Ende der privaten Nutzung eines Dienstwagens vorgestellt. Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. März 2012 (5 AZR 651/10) entschieden, dass folgende Klausel wirksam ist:-
„Der Arbeitgeber behält sich vor, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der Pkw für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt wird.“