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2019 | Buch

Rechtsbehelfe in der Insolvenz

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Über dieses Buch

Catharina Graf widmet sich den materiellen und formellen Rechtsbehelfen in der Insolvenz. In materieller Hinsicht untersucht die Autorin vor dem Hintergrund des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes, inwieweit die insolvenzrechtlichen Rechtsbehelfe die effiziente und gerechte Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger gewährleisten. In diesem Zusammenhang ordnet die Autorin die verschiedenen materiellen Rechtspositionen den einzelnen insolvenzrechtlichen Rechtsbehelfen zu. Die formellen Rechtsbehelfe werden daraufhin untersucht, ob sie einerseits hinreichend der geordneten Abwicklung der Verbindlichkeiten des Schuldners und andererseits der hinreichenden Mitwirkung der Gläubiger im Insolvenzverfahren dienen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einführung
Zusammenfassung
Das Insolvenzrecht greift bei einem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Schuldners ein und löst das bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens herrschende Einzelzwangsvollstreckungsrecht ab. Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren, das der Verwirklichung der Vermögenshaftung des Schuldners bei Masseunzulänglichkeit und der bestmöglichen, gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung dient. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 sind mittlerweile fast zwei Jahrzehnte vergangen.
Catharina Graf
Kapitel: Überblick über die Ausgestaltung der Rechtsbehelfe im deutschen Insolvenzrecht
Zusammenfassung
Von der Insolvenz des Schuldners sind im Grundsatz zunächst alle Gläubiger des Insolvenzschuldners betroffen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zur Verwaltung und Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen befugt ist, vgl. § 80 Abs. 1 InsO.
Catharina Graf
Kapitel: Bevorrechtigte Gläubiger
Zusammenfassung
Der Überblick über die insolvenzrechtlichen Regelungen der anderen Länder hat gezeigt, dass in den Rechtsordungen des englischen, US-amerikanischen und französischen Insolvenzrechts neben den Verfahrenskosten beispielsweise auch Forderungen der Arbeitnehmer bevorzugt behandelt werden, während das deutsche Insolvenzrecht nur Masseforderungen kennt, welche gem. §§ 53 ff. InsO jedoch lediglich die Kosten des Insolvenzverfahrens und die Verbindlichkeiten umfassen, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters bzw.
Catharina Graf
Kapitel: Masseverbindlichkeiten
Zusammenfassung
Nach dem bisher Erörterten stellt sich auch die Frage, ob die grundsätzliche Ablehnung von allgemeinen Insolvenzvorrechten nicht im Widerspruch zur Anerkennung von bevorzugt zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten steht.
Catharina Graf
Kapitel: Aus- und Absonderung
Zusammenfassung
Wie bereits ausgeführt, erfordern einerseits in verfassungsrechtlicher Hinsicht das Rechtsstaatsprinzip und der Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und andererseits der insolvenzspezifische Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, dass den Gläubigern im Grundsatz eine gleichmäßige Befriedigung ermöglicht wird. Dennoch erkennt die Insolvenzordnung Aussonderungsrechte an, die es den betroffenen Gläubigern gestatten, ihre Rechte unabhängig vom Insolvenzverfahren nach den außerhalb des Insolvenzverfahrens geltenden Gesetzen wahrzunehmen. Daneben gewährt die Insolvenzordnung Absonderungsrechte, die die betroffenen Gläubiger zwar nicht vom Insolvenzverfahren ausnehmen, ihnen aber dennoch eine vorrangige Befriedigung aus dem Absonderungsgegenstand ermöglichen, wodurch diese gegenüber den einfachen Insolvenzgläubigern bevorzugt werden.
Catharina Graf
Kapitel: Insolvenzforderungen
Zusammenfassung
Die Forderungen von Gläubigern, denen weder Vorrangrechte noch Masseforderungen zustehen, werden anteilig aus der verbleibenden Insolvenzmasse befriedigt. § 87 InsO bestimmt, dass die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen können. Gem. § 174 Abs. 1 S.
Catharina Graf
Kapitel: Rechtsbehelfe gegen Handlungen des Insolvenzverwalters
Zusammenfassung
Der Insolvenzverwalter ist die „zentrale Figur“bzw. der „Manager“des Insolvenzverfahrens. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).
Catharina Graf
Kapitel: Rechtsbehelfe gegen Akte des Insolvenzgerichts
Zusammenfassung
Nach § 6 InsO sind die Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur dann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dies in der Insolvenzordnung ausdrücklich geregelt ist. Während die Gesamtvollstreckungsordnung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen jede Entscheidung des Gesamtvollstreckungsgerichts zuließ (§ 20 GesO) und die Konkursordnung eine grundsätzliche Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Konkursgerichte mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde festlegte, sofern die Anfechtbarkeit in der Konkursordnung nicht ausdrücklich ausgeschlossen war (§ 73 Abs. 3 KO), geht die Insolvenzordnung wie die Vergleichsordnung (§ 121 VerglO) davon aus, dass die Entscheidungen des Insolvenzgerichts grundsätzlich nicht anfechtbar sind, außer wenn dies vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Die Insolvenzordnung bezweckt mit der Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeiten die Sicherstellung eines zügigen Ablaufs des Insolvenzverfahrens.
Catharina Graf
Kapitel: Ergebnis der Untersuchung
Zusammenfassung
Die Ausgestaltung der materiellen Rechtsbehelfe sollte in dieser Arbeit daraufhin überprüft werden, ob diese eine effiziente und gerechte Verteilung der Insolvenzmasse gewährleisten. Die vorstehende Untersuchung hat diesbezüglich Folgendes ergeben.
Catharina Graf
Backmatter
Metadaten
Titel
Rechtsbehelfe in der Insolvenz
verfasst von
Catharina Graf
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-24423-1
Print ISBN
978-3-658-24422-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-24423-1