Zusammenfassung
Hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung führt die DSGVO tief greifende Änderungen im Vergleich zur EG-Datenschutzrichtlinie ein. Es obliegt den Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben sie verschiedenste Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse. Die schwerwiegendste Sanktionsmaßnahme liegt aus Unternehmenssicht in der Verhängung von Bußgeldern. Deren Maximalbetrag wurde auf bis zu EUR 20.000.000,00 oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes signifikant erhöht. Abgesehen von Verwaltungssanktionen sind Unternehmen ggf. auch den betroffenen Personen gegenüber schadensersatzpflichtig. Den Auftragsverarbeiter trifft nach der DSGVO erstmals eine eigene zivilrechtliche Haftung für Verletzungen der Verordnung. In diesem Kapitel werden die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, die zivilrechtliche Haftung, verwaltungsrechtliche Sanktionen und verfügbare Rechtsbehelfe dargestellt.