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2019 | Buch

Rechtsformen und Rechtsformwahl

Recht, Steuern, Beratung

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Über dieses Buch

Neue Rechtsformen und ständige Reformen im Steuerrecht führen zu einem erhöhten Beratungsbedarf, denn oft ist die gewählte Rechtsform nicht mehr steueroptimal und bedarf der Anpassung an aktuelle Entwicklungen.
Das Werk stellt die Rechtsformen in einem direkten Vergleich gegenüber und nennt Vor- und Nachteile in Recht und Steuern. Es berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und vereint somit alle wichtigen Informationen zur optimalen Rechtsform auf einen Blick.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. § 1 Gründung der Gesellschaften
Zusammenfassung
Die Gründung einer Gesellschaft ist der Moment, in dem eine in vielen Fällen für Jahrzehnte wirkende Verfassung dieser Gesellschaft begründet wird. Neben der Beachtung der formalen Anforderungen sind bereits bei der Gründung eine Vielzahl von Sachfragen zu berücksichtigen und zu klären. Schicksalsweisend für die Zukunft der Gesellschaft ist hierbei die Verhandlung des Gesellschaftsvertrags. Dieser bedarf einer ausführlichen Abwägung der Interessen der zukünftigen Gesellschafter und sollte auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sein.
Dargestellt wird in diesem Kapitel zunächst der formale Gründungsprozess der verschiedenen Gesellschaftsformen. Der einfache und formlose Gründungsprozess der Personengesellschaften (GbR, KG) steht hier gegenüber einem deutlich anspruchsvolleren Prozess der Gründung bei den Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Thematisiert wird in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Fragen, welche im Rahmen der Gesellschaftsgründung aufkommen, gerade zur erstmaligen Vereinbarung des Gesellschaftsvertrags.
Steffen Huber, Axel Rinnert
2. § 2 Übertragung der Gesellschaftsanteile zu Lebzeiten
Zusammenfassung
Nach den anzuwenden Gesetzen sind die Gesellschaftsanteile entweder frei übertragbar oder die Übertragung hängt ab von der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Dies entsprich nicht zwingend dem, was im Einzelfall in der Praxis sinnvoll ist. Daher haben sich verschiedene gesellschaftsvertragliche Regelungen herauskristallisiert, die besser geeignet sind, die Vorstellungen der Parteien in der Praxis umzusetzen.
In diesem Kapitel wird zunächst auf die auf die jeweilige Rechtsform anzuwendende gesetzliche Regelung eingegangen. Danach werden die Regelungen dargestellt, die in der Praxis, insbesondere bei Familienunternehmen, regelmäßig Anwendung finden.
Steffen Huber, Axel Rinnert
3. § 3 Tod eines Gesellschafters
Zusammenfassung
Abhängig von der Rechtsform der Gesellschaft, folgen die Erben dem verstorbenen Gesellschafter mit dessen Tod in die Gesellschafterstellung nach oder der Gesellschafter scheidet mit seinem Tod aus der Gesellschaft aus. Dies kann ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellen. Sofern die gesetzliche Rechtsfolge nicht die gewünschte ist, kann diese durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Bestimmungen verändert werden.
Sowohl die gesetzliche Rechtsfolge im Hinblick auf den Gesellschaftsanteil im Falle des Todes eines Gesellschafters als auch die möglichen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel vorgestellt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
4. § 4 Geschäftsführung und Vertretung
Zusammenfassung
In einer Personengesellschaft sind von Gesetzes wegen die Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Dies unterscheidet die Personengesellschaft von der Kapitalgesellschaft, bei der der Geschäftsführer von den Gesellschaftern bestellt werden muss. Hierbei handelt es sich nicht zwingend um einen Gesellschafter.
Sowohl der gesetzliche Regelfall als auch der Ausnahmefall werden für jede Rechtsform dargestellt. Zusätzlich werden die für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer notwendigen Anforderungen und Erfordernisse aufgezeigt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
5. § 5 Die Versammlung der Anteilseigner
Zusammenfassung
Die grundlegende Entscheidungsgewalt in Gesellschaften geht von den Anteilseignern aus. Nur diese bestimmen mit dem Gesellschaftsvertrag die innere Verfassung der jeweiligen Gesellschaft.
Im Detail gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsformen. Während auf der einen Seite in Personengesellschaften grundsätzlich frei und sogar formlos bindende Entscheidungen der Gesellschafter erfolgen können, begrenzt das Aktienrecht die Zuständigkeit der Hauptversammlung auf einen abschließenden Katalog an Kompetenzen und setzt hohe formale Anforderungen an die Entscheidungsfindung.
Dieses Kapitel zeigt auf, was überhaupt Gegenstand einer Entscheidung der Anteilseigner sein kann und stellt die formalen Anforderungen der Entscheidungsfindung gegenüber.
Steffen Huber, Axel Rinnert
6. § 6 Aufsichtsrat, Beirat
Zusammenfassung
Neben der Geschäftsführung als ausführendem Organ und der Anteilseignerversammlung als Organ für grundlegende Entscheidungen gibt es in vielen Gesellschaften ein Aufsichtsorgan. Ein solches ist in Aktiengesellschaften und bestimmten Kapital- und Personengesellschaften von Gesetzes wegen einzurichten. Es kann jedoch auch freiwillig von den Gesellschaftern eingesetzt werden (dann oft als „Beirat“ bezeichnet).
Ein Aufsichtsorgan erfüllt den Zweck, das Tagesgeschäft der Geschäftsführung zu überwachen. Gerade in Gesellschaften mit einem großen Gesellschafterkreis ist dies eine Tätigkeit, welche von der Gesellschafterversammlung in ihrer Gesamtheit nicht mehr geleistet werden kann. Bei Meinungsverschiedenheiten auf Gesellschafterebene kann ein gut strukturierter Beirat zudem zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft beitragen.
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen der Einrichtung eines Aufsichtsorgans werden in diesem Kapitel dessen Aufgaben und bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
7. § 7 Haftung
Zusammenfassung
Der ganz entscheidende Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist die unbeschränkte bzw. beschränkte Haftung der Gesellschafter. Als Zwischenform gibt es mit der KG eine Rechtsform, welche sowohl haftende als auch haftungsbeschränkte Gesellschafter hat.
Oft ist alleine die Haftungsbeschränkung zum Schutz des Privatvermögens Anlass für eine Gesellschaftsgründung. Zum Schutz des Rechtsverkehrs vor Zahlungsausfällen durch haftungsbeschränkende Gestaltungen existiert eine Vielzahl von Regelungen zum Haftungsumfang der Gesellschafter in der jeweiligen Rechtsform.
• Wer haftet im Rahmen einer Gesellschaftsgründung?
• Ab wann haftet ein neu eintretender Gesellschafter?
• Bis wann haftet ein ausscheidender Gesellschafter?
• In welchen Fällen greift trotz Haftungsbegrenzung eine Haftung über die eigene Beteiligungshöhe?
• Haftet ein Gesellschafter gegenüber Dritten oder nur gegenüber der Gesellschaft?
Diese und weitere Fragen werden in diesem Kapitel strukturiert für die verschiedenen Gesellschaftsformen gegenübergestellt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
8. § 8 Besteuerung (Gesellschaftsebene, Gesellschafterebene)
Zusammenfassung
In der Praxis wird am häufigsten die Steuerbelastung des Gewinns der Gesellschaft als Kriterium für die Rechtswahl herangezogen. Die Besteuerung von Personengesellschaften unterscheidet sich maßgeblich von der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Aber selbst bei Personengesellschaften unterscheidet sich die Besteuerung danach, ob die Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder nicht.
Bei der Personengesellschaft wird das zu versteuernde Einkommen steuerlich direkt den Gesellschaftern zugerechnet, für die Gewerbesteuer bleibt aber die Gesellschaft das Besteuerungssubjekt. Abhängig davon, ob die Gesellschafter die Thesaurierungsbesteuerung in Anspruch nehmen, wird aber das den Gesellschaftern zuzurechnende zu versteuernde Einkommen unterschiedlich besteuert.
Bei Kapitalgesellschaften ist das Besteuerungssubjekt zunächst insgesamt die Kapitalgesellschaft. Erst bei einer Gewinnausschüttung werden die ausgeschütteten Gewinne auf der Ebene der Gesellschafter versteuert.
Diese Unterschiede und noch verschiedene Sonderregelungen werden in diesem Kapital detailliert dargestellt. Außerdem findet noch ein Steuerbelastungsvergleich für die einzelnen Rechtsformen statt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
9. § 9 Rechnungslegung, Publizität
Zusammenfassung
In manchen Fällen ist maßgebliches Kriterium für die Rechtsformwahl, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine Gesellschaft zur Rechnungslegung und zur Veröffentlichung ihrer Zahlen verpflichtet ist.
Mit Rechnungslegung bezeichnet man die Zusammenstellung von Informationen, mit denen Außenstehende über ein Unternehmen unterrichtet werden sollen. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu finden sich im Handelsgesetzbuch. Der Umfang der Rechnungslegungspflichten kann abhängen von der Rechtsform, aber auch von bestimmten Größenkriterien. Dies gilt auch für die Pflicht, diese Informationen zu veröffentlichen. Insbesondere wenn ein Unternehmen nur ein Produkt herstellt und vertreibt, hiermit aber hohe Margen erzielt, kann es für dieses Unternehmen wichtig sein, dass die Kunden nicht wissen, wie hoch diese Marge wirklich ist. Dann sollte das Unternehmen in einer Rechtsform geführt werden, die es zulässt, dass das Unternehmen seine Zahlen nicht veröffentlicht.
In diesem Kapitel werden die Grundzüge der Anforderungen an die Rechnungslegung für die einzelnen Rechtsformen und deren Publizitätspflichten dargestellt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
10. § 10 Austritt und (zwangsweises) Ausscheiden eines Gesellschafters
Zusammenfassung
Soll ein Gesellschafter das Recht haben, jederzeit ohne Grund aus der Gesellschaft auszutreten, d.h. seine Gesellschafterstellung aufzugeben? Soll es den anderen Gesellschaftern möglich sein, einen Gesellschafter ohne Grund aus der Gesellschaft auszuschließen? Diese und weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Gesellschafters, seine Gesellschafterstellung zu kündigen oder freiwillig bzw. zwangsweise aus einer Gesellschaft auszuscheiden, werden in diesem Kapitel behandelt, denn der Gesetzgeber hat diese Fragen für die einzelnen Rechtsformen unterschiedlich behandelt. Dabei wird auch aufgezeigt, welche Instrumente den Gesellschaftern kraft Gesetzes oder aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen zur Verfügung stehen, um ihre Vorstellungen umzusetzen.
Steffen Huber, Axel Rinnert
11. § 11 Auflösung der Gesellschaft
Zusammenfassung
Die Auflösung einer Personen- und/oder Kapitalgesellschaft kommt in der Praxis eher selten vor und ist in der Regel unerwünscht. Ausnahmen sind die Auflösung aufgrund Vermögenslosigkeit bzw. aufgrund Insolvenz einer Gesellschaft. Trotz allem sieht das Gesetz zumindest für Personengesellschaften in einer ganzen Reihe von Fällen die Auflösung der Gesellschaft vor, obwohl dies von den Gesellschaftern häufig gerade nicht erwünscht ist. Für diese Fälle bedarf es einer abweichenden Regelung im Gesellschaftsvertrag.
Im diesem Kapitel werden sowohl für die Personen(handels)gesellschaften als auch für die Kapitalgesellschaften die Auflösung und deren Folgen dargestellt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
12. § 12 Umwandlung
Zusammenfassung
Es gibt Situationen, in denen die einmal gewählte Rechtsform nicht mehr sinnvoll ist und die Gesellschafter gerne die Rechtsform ändern würden. Hierfür hat der Gesetzgeber das Umwandlungsgesetz erlassen. Im Umwandlungsgesetz sind insbesondere die Verschmelzung von Gesellschaften, die Spaltung sowie der Formwechsel von Gesellschaften geregelt. Abhängig von der Rechtsform ist die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft, die Spaltung der Gesellschaft oder der Wechsel zu einer anderen Rechtsform zulässig bzw. bedarf der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen.
Die „Umwandlungsfähigkeit“ der jeweiligen Rechtsform sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen werden im Einzelnen dargestellt. Zusätzlich werden die steuerlichen Folgen einer Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz sowie die Voraussetzungen an eine steuerneutrale Umwandlung von Gesellschaften aufgezeigt
Steffen Huber, Axel Rinnert
13. § 13 Insolvenz
Zusammenfassung
Hochrelevant, und doch bis zum Eintritt der Unternehmenskrise oft vernachlässigt: Die Pflichten in der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft. Ist eine Kapitalgesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig, hat ihre Geschäftsführung, oder hilfsweise ihre Gesellschafter, die strafbewehrte Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Um strafrechtliche Konsequenzen in der schwierigen Situation der Unternehmenskrise zu vermeiden, sollte bereits vor Eintritt einer Krise eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgen.
Dieses Kapitel gibt zunächst einen Überblick über die Pflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft. Zudem gibt es einen Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens sowie die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Krise.
Steffen Huber, Axel Rinnert
14. § 14 Mitbestimmung
Zusammenfassung
In Deutschland ist zwischen der (inner-)betrieblichen Mitbestimmung in Gestalt eines Betriebsrats und der unternehmerischen Mitbestimmung durch Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen über einen Aufsichtsrat zu unterscheiden. In diesem Kapitel wird ausschließlich in der gebotenen Kürze auf die Grundlagen der unternehmerischen Mitbestimmung eingegangen, da diese einen weit stärkeren Eingriff in die Rechte des Unternehmers darstellt als die betriebliche Mitbestimmung. Deshalb stellt sich in der Praxis häufig die Frage nach den Möglichkeiten zur Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung, die eng mit der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird, zusammenhängt.
Steffen Huber, Axel Rinnert
Backmatter
Metadaten
Titel
Rechtsformen und Rechtsformwahl
verfasst von
Dr. Steffen Huber
Axel Rinnert
Copyright-Jahr
2019
Electronic ISBN
978-3-658-20225-5
Print ISBN
978-3-658-20224-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-20225-5