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02.08.2017 | Rechtsformen | Schwerpunkt | Online-Artikel

Wahl der Rechtsform wirkt sich auf Steuerbelastung aus

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Für ein Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform ein entscheidender Schritt. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist hierbei unter anderem die steuerliche Folgewirkung.

Nicht nur bei der Neugründung, sondern auch bei bestehenden Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der Rechtsform. So kann beispielsweise gerade nach einem Firmenzukauf ein Rechtsformwechsel erforderlich sein. Viele kleinere Betriebe treten als Einzelunternehmen auf. So zeigt beispielsweise eine Grafik von Statista für das Kalenderjahr 2014, dass von 3.647.326 Unternehmen 2.273.012 in der Rechtsform Einzelunternehmen, 458.766 als Personengesellschaft, 679.882 als Kapitalgesellschaft und 235.666 in sonstiger Rechtsform geführt wurden. Vor allem für größere Betriebe stellt sich die Frage: Sollte das Unternehmen als Personenunternehmen oder besser als Kapitalgesellschaft geführt werden?

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Die Frage ist existenziell wichtig für ein Unternehmen, denn sie zieht zahlreiche Konsequenzen in der Unternehmens- und steuerrechtlichen Führung mit sich. So sollten unter anderem folgende Entscheidungskriterien Beachtung finden:

  • Haftungsrechtliche Folgen
  • Finanzierung/Planung des Kapitalbedarfs
  • Steuerliche Kriterien

Vor- und Nachteile müssen abgewogen werden 

Eine GmbH besticht beispielsweise durch die beschränkte Haftung. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter existiert hier nicht. Auf der anderen Seite benötigt jedoch eine GmbH bei der Gründung schon ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zudem kann sich die Haftungsbeschränkung ungünstig bei der Kreditvergabe auswirken und die Gründung dieser Rechtsform ist komplizierter, als bei anderen Varianten. Die GmbH wird mit der Körperschaftsteuer selbst der Besteuerung unterworfen. Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, müssen diese ebenfalls noch Steuern bezahlen. Deshalb kann die Steuerbelastung hier unter dem Strich deutlich höher sein, als beispielsweise bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze 

Springer-Autorin Anna Karin Spångberg Zepezauer fasst in ihrem Buchkapitel "Besteuerungsprinzipien und Rechtsformen" (Seite 91) die Grundsätze der Besteuerung nach Rechtsformen wie folgt in einer Tabelle zusammen:


EinzelunternehmenPersonengesellschaftenKapitalgesellschaften
Geeignet für z.B.  
Freiberufler, Ge‐ werbetreibende
Kaufleute, Klein‐ gewerbetreibende
Handels‐ und Dienst‐ leistungsgewerbe
Steuerbelastung
Einkommensteuer; ggf. Gewerbesteuer
Einkommensteuer; ggf. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer

Gerade die künftige Steuerbelastung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Punkt. Denn tatsächlich kann die Wahl der Rechtsform je nachdem eine höhere oder geringere Steuerbelastung zur Folge haben. Es verwundert daher nicht, dass manche Experten eine Rechtsformneutralität fordern. So erklärt Springer-Autor Ulrich Schreiber in seinem Buchkapitel "Steuerbelastung in Abhängigkeit von der Rechtsform" (Seite 371): "Der Dualismus der Steuersubjekte wird vielfach kritisiert. Denn er hat zur Folge, dass wirtschaftlich vergleichbare Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsform sehr verschiedene steuerliche Belastungen erfahren." Schreiber verdeutlicht die unterschiedlichen Auswirkungen anhand von Beispielrechnungen. Er verweist auf Wettbewerbsnachteile der Unternehmen durch die höhere Steuerbelastung aufgrund der Rechtsformwahl. Wenn ein Unternehmen hier Nachteile feststellt, kann es diesen jedoch entgegenwirken.

Mut zur Veränderung  

Der Unternehmensalltag ist mit Veränderungen und Fortschritt verbunden. Das macht sich auch in rechtlichen Fragestellungen bemerkbar. Um hier Veränderungen zu erleichtern, gibt es im Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz entsprechende Regelungen. Die Springer-Autoren Gernot Brähler und Dr. Andreas Krenzin geben in ihrem Buch "Umwandlungssteuerrecht" einen Überblick (Seite 1): "Das Umwandlungsgesetz reduziert den hohen administrativen Aufwand, indem es Umwandlungen auch ohne Abwicklung des übertragenden Rechtsträgers ermöglicht. Das Umwandlungssteuergesetz erlaubt die Vermeidung der Realisierung der stillen Reserven, indem unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung der stillen Reserven auf den übernehmenden Rechtsträger zugelassen wird", führen sie hier an. Gerade beispielsweise bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften wird die Frage der Abwicklung durch das Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz geklärt. Die Wahl der Rechtsform ist also nicht in Stein gemeißelt. Stellen Unternehmen fest, dass die aktuelle Rechtsform nicht mehr vorteilhaft ist, kann ein Wechsel sinnvoll oder sogar dringend erforderlich sein. Rechtliche und steuerrechtliche Beratung sind hier unverzichtbar.

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