2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsfragen beim Immobilienerwerb
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Das Recht des Immobilienerwerbs ist kompliziert. Der Gesetzgeber hat deshalb vorgesehen, dass die Beteiligten einen Kaufvertrag nur mithilfe eines Notars schließen können. Dennoch sollte jeder Kaufinteressent das ABC des Immobilienrechts kennen. Nur so kann er kontrollieren, ob der Notar die für ihn wichtigsten Punkte erkannt und berücksichtigt hat. Im Folgenden werden deshalb vor den Besonderheiten der einzelnen Vertragsarten zunächst die Grundbegriffe des Immobilienrechts erläutert. Es handelt sich um die Begriffe Grundbuch, Kaufvertrag und Auflassung, Grundpfandrechte und Eigentumswohnung. Im Anschluss daran findet der Leser die Besonderheiten der bedeutendsten Vertragsarten erläutert: Kauf eines unbebauten Grundstücks oder einer Gebrauchtimmobilie sowie der Kauf vom Bauträger. Es lohnt sich die geringe Mühe, die mit der Aneignung rechtlicher Grundkenntnisse verbunden ist, auf sich zu nehmen. Wer das rechtliche Instrumentarium kennt, der ist bereits bei der Auswahl des Kaufobjekts und bei den Kaufvertragsverhandlungen im Vorteil.