In diesem Kapitel wird auf die Rechtsgrundlagen eingegangen, die für die Arbeitsstätten, Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel in den Schutz- und Sicherheitsstufen zwingend beachtet werden müssen. Bei Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Forderungen des Gesetzgebers erfüllt sind und somit der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt gewährleistet, werden kann.
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