1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
verfasst von : Dr. Hans-Georg Dederer
Erschienen in: Gentechnikrecht im Wettbewerb der Systeme
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Vereinigten Staaten von Amerika kennen auf Bundesebene2 keine gentechnikspezifische Gesetzgebung. Vielmehr werden gemäß dem “Coordinated Framework” von 19863 die bestehenden produktspezifischen Gesetze auf gentechnisch veränderte Organismen angewendet. Das Büro für Wissenschafts- und Technologiepolitik (Office of Science and Technology Policy — OSTP4) hat im Jahr 1985 im Vorfeld der Verabschiedung des “Coordinated Framework” in einer tabellarischen Übersicht diejenigen Bundesgesetze, untergesetzlichen Regelungen und Richtlnien zusammengestellt, die auf Produkte der Biotechnologie im allgemeinen anwendbar sein können5. Aus der Fülle der dort genannten Rechtsvorschriften werden in der gegenwärtigen Praxis im wesentlichen sechs Bundesgesetze als Grundlage für die Regulierung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen herangezogen6: das Bundesgesetz über Insektizide, Fungizide und Rodentizide (Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act — FEFRA7), das Gesetz über die Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act — TSCA8)9, das Bundesgesetz über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika (Federal Food, Drug, and Cosmetic Act — FFDCA10)11 sowie das Bundesgesetz über Pflanzenschädlinge (Federal Plant Pest Act — FPPA12) in Verbindung mit dem Pflanzenquarantänegesetz (Plant Quarantine Act — PQA13)14 und schließlich das Virus-Serum-Toxin Gesetz (Virus-Serum-Toxin Act — VSTA15)16.