2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsgrundlagen
verfasst von : Andreas Schwepcke, Alexandra Vetter
Erschienen in: Praxishandbuch: Rückversicherung
Verlag: VVW
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Grundlage für Rückversicherungsgeschäft ist immer ein Vertrag, ein Rechtsgeschäft. Verträge werden durch „Personen‟ geschlossen — natürliche Personen (Individuen) oder juristische Personen (Unternehmen). Verträge haben mindestens zwei Parteien. Verträge zugunsten Dritter sind zulässig und zu Lasten Dritter unzulässig. Dritte können aber auch „Beteiligte‟ z. B. am Zustandekommen oder an der Abwicklung eines Rechtsgeschäftes sein, ohne selbst Partei zu werden.