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2021 | Buch

Rechtshandbuch Social Media

herausgegeben von: Prof. Dr. Gerrit Hornung, Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Über dieses Buch

Seit der Entwicklung des Internets zum Web 2.0 sind Social Media aus unserem privaten und beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Dienste wie Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, WhatsApp, berufliche Netzwerke oder Plattformen für Bewertungen und Blogs haben erhebliche praktische Bedeutung erlangt und werfen zahlreiche, oft ungeklärte oder im Fluss befindliche Rechtsfragen auf. Seit dem Erscheinen der 1. Auflage dieses Handbuchs im Jahre 2015 hat sich zudem der Gesetzgeber dem Phänomen Social Media verstärkt angenommen. Die nunmehr aktualisierte und erweiterte 2. Auflage geht mit wissenschaftlichem Anspruch bei gleichzeitiger Praxisorientierung systematisch auf Rechtsfragen ein, die mit der Nutzung sozialer Netzwerke zusammenhängen. In Gestalt der klassischen Rechtsgebiete des Schuldrechts, Strafrechts, Arbeitsrechts und des Persönlichkeitsschutzes, der neueren Rechtsbereiche des Datenschutzes und E-Governments bis hin zum spezifischen Medien- und Internetrecht sowie unter Einschluss der Kommunikationswissenschaften wird das Phänomen Social Media ganzheitlich erfasst. Abgerundet werden diese Betrachtungen nunmehr durch Beiträge zu den ökonomischen Grundlagen sowie zum wettbewerbsrechtlichen Rahmen der sozialen Medien.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung in das Rechtshandbuch
Zusammenfassung
Social Media sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Angeblich sollen mittlerweile neun von zehn Internetnutzern über soziale Plattformen vernetzt sein. Paradigmatisch für ihre Bedeutung steht die Plattform Facebook, die angeblich weltweit mehr als 2,7 Milliarden Menschen vernetzt. Infolge ihrer zunehmenden Durchdringung wichtiger gesellschaftlicher Lebensbereiche wurden und werden Social Media zwangsläufig auch zum Gegenstand des Rechts – sei es durch gesetzgeberische Maßnahmen, durch die Rechtsanwendung und durch die Rechtswissenschaft. Vor diesem Hintergrund vermittelt die Einführung in das Rechtshandbuch einen Überblick über die Vielzahl der in ihm thematisierten Rechtsfragen. Diese resultieren aus dem privaten, beruflichen und öffentlichen Einsatz von Social Media. Die Einführung verdeutlicht dabei, dass der Lebenssachverhalt Social Media als Teil der "virtuellen Welt" einerseits typische Fragen des Online- bzw. Internet-Rechts tangiert, andereseits aber auch rechtliche Besonderheiten aufweist, die gerade nur für soziale Netzwerke mit ihren Interaktionsmöglichkeiten kennzeichend sind.
Gerrit Hornung, Ralf Müller-Terpitz
2. Das Phänomen Social Media
Zusammenfassung
Soziale Medien beschreiben zunächst den schlichten Umstand, dass das Internet immer weiter in die Gesellschaft hineinwächst. Ähnelten die Angebote der ersten Generation des Internets noch stark der Kommunikationsstruktur der traditionellen Massenmedien, entwickelten sich in der vergangenen Dekade unzählige Kanäle, Dienste und Plattformen, die den Netzwerkcharakter des Internets zur Anregung, Entwicklung und Stabilisierung sozialer Beziehungen nutzen. Internetauftritte werden dabei so gestaltet, dass ihre Gestalt von den Partizipationsmöglichkeiten der Nutzer mitbestimmt wird. „Während der Informationsfluss in klassischen Internetangeboten weitgehend einseitig verläuft, erlaubt das Web 2.0 oder Social Web seinen Nutzern eine aktive Beteiligung mit geringen Einstiegshürden“. Kommunikationstheoretisch betrachtet bestehen Soziale Medien aus den in unterschiedlichen Kombinationen verknüpften formalen Kategorien Kommunikation (der Verständigung dienender inhaltlicher Bedeutungsprozess), Interaktion (formaler Akt des In-Beziehung-Treten zwischen Nutzern), Partizipation (Teilhabe, die aus Initiation und Reaktion besteht) und Kollaboration (mit dem Zweck sozialer Sinnstiftung).
Ralf Hohlfeld, Alexander Godulla, Rosanna Planer
3. Ökonomische Grundlagen, Chancen und Perspektiven von Social Media
Zusammenfassung
Dienste wie Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat sind für viele, insbesondere junge Menschen, nicht mehr aus ihrem alltäglichen Leben wegzudenken. Wir leben in einer Zeit, die durch das Internet und Social Media geprägt und in der die Offenlegung von persönlichen Informationen im Internet ein zunehmender Teil des modernen Lebens geworden ist. So ist beispielsweise sechs von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa bewusst, dass angezeigte Inhalte auf Online-Plattformen sich zwischen Nutzerinnen und Nutzern unterscheiden können, basierend darauf welche Onlineaktivitäten sie zuvor unternommen haben und welche Daten entsprechend über sie gesammelt wurden.
Ali Sunyaev, Manuel Schmidt-Kraepelin, Scott Thiebes
4. Vertragliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Social Media (Soziale Medien) sind mittlerweile allgegenwärtig und aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Ob Angebote wie Facebook als Archetyp und größtes Soziales Netzwerk mit aktuell über drei Milliarden monatlich aktiven Nutzern weltweit – davon über 32 Millionen in Deutschland –, der Microbloggingdienst Twitter als schnellstwachsende Online-Community, der „visuellen Suchmaschine“ Pinterest oder die Business-Plattformen XING und Linkedln: In der globalen, virtuellen Gemeinschaft des Internets zählen sie vor allem für Jüngere, den Digital Natives, zu Konstanten des täglichen Lebens. War früher die Aufnahme und Pflege sozialer Kontakte weitgehend auf die reale Welt beschränkt, sind heute neun von zehn der deutschen Internetnutzer in sozialen Netzwerken angemeldet, dabei nutzen diese durchschnittlich drei soziale Netzwerke, wobei die aktive Nutzung Sozialer Medien während der Corona-Pandemie erheblich gestiegen ist. Ständig schießen neue Soziale Medien – teils gestützt auf kreative und innovative Geschäftsmodelle – förmlich aus dem Boden. Vor allem die auf Wiki-Technologie aufgebauten Plattformen boomen (immer noch), ebenso die mit Gaming-Elementen angereicherten virtuellen Welten. Verlagshäuser bieten ihren Lesern zunehmend Online-Presseangebote an. Diese geben den Lesern die Möglichkeit – meist nach einer vorherigen Registrierung als Nutzer – Artikel zu kommentieren und zu einem Meinungsaustausch beizutragen. Das Phänomen der Hypertrophie Sozialer Medien, das weite Teile der privaten Lebensgestaltung in Beschlag nimmt, hat staatliche und betriebliche Sphären erfasst und führt dort zu gravierenden strukturellen und materiellen Veränderungen, die wiederum Folgen für jeden Einzelnen nach sich ziehen.
Peter Bräutigam, Diana Richter
5. Datenschutzrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Social Media-Anwendungen basieren auf der Verwendung personenbezogener Daten und müssen deshalb die entsprechenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten. Dies führt in schwierige Probleme des anwendbaren Rechts, der Verantwortlichkeit von Anbietern und Nutzern und der Zulässigkeit des Datenumgangs. Überdies sind spezifische Einzelfragen wie der Schutz von Minderjährigen, eine datenschutzfreundliche Gestaltung und die Rechtsfolgen bei Kündigung oder Tod des Nutzers bislang nur in Ansätzen gelöst. Die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung hat aufgrund der vielfach nur generalklauselartigen materiellrechtlichen Regelungen praktisch keines derProbleme gelöst, sodass viele konkrete Fragen weiterhin offen sind.
Gerrit Hornung
6. Haftungsrechtliche Probleme der Social Media
Zusammenfassung
Soziale Netzwerke haben sich zu einem der wichtigsten Kommunikationsmittel der letzten fünf Jahre entwickelt und beginnen selbst traditionelle Dienste wie E-Mail, Suchmaschinen und eigene Webseiten zu verdrängen, indem diese Dienste in das soziale Netzwerk aufgenommen werden. Neben den bekannten Netzwerken Facebook oder Instagram existieren zahlreiche spezialisierte, teilweise auch für bestimmte Sprachen oder Regionen entwickelte soziale Netzwerke, sei es für Berufstätige wie XING im deutschen Sprachraum oder LinkedIn für den angelsächsischen bzw. internationalen Raum, seien es etwa chinesische soziale Netzwerke wie Sina Weibo oder Qzone. Charakteristisch für soziale Netzwerke ist neben dem Betreiben des Online-Portals die Dreiecksbeziehung zwischen dem Betreiber des Netzwerks und den jeweiligen Nutzern untereinander; dabei kann die Kommunikation von einer bilateralen Struktur bis hin zu massenmedienähnlichen Verbreitungen reichen. Gerade in den letzten Jahren hat die Diskussion um Manipulation der öffentlichen Meinung durch „fake news“, das Phänomen der „hate speech“ und der Social Bots zugenommen. Insbesondere die Vorgänge im Rahmen der US-amerikanischen Wahlen lösten entsprechende Befürchtungen in Deutschland aus. Die Beispiele von Verleumdungskampagnen, entsprechenden Hetzparolen und Manipulationen sind inzwischen Legion, verschärft noch durch den Einsatz sog. social robots oder Unternehmen, die „Trolle“ beschäftigen, um Äußerungen zu platzieren. Deutlich wurde dies ferner an den diversen Auseinandersetzungen um Bewertungsplattformen, aber auch Streitigkeiten über Blogeinträge. Jüngster Ausdruck der Gatekeeper-Funktion der sozialen Netzwerke sind die Protestaktionen der sog. Gelbwesten in Frankreich, die über keine organisierte Struktur verfügen, sondern sich über soziale Netzwerke organisierten.
Gerald Spindler
7. Persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Inhalte auf Social Media-Plattformen, zumal wenn es sich um „User Generated Content“ handelt, können in vielfältiger Weise die Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer oder sonstiger Rezipienten verletzen. Auch wenn dieses Verletzungspotential allen medialen Erscheinungsformen zu eigen ist, treten bei sozialen Medien insoweit Besonderheiten hinzu. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Kapitel 7 den Schutzgehalt des Persönlichkeitsrechts, mögliche Beeinträchtigungsformen durch Social Media sowie die Frage, welche Beschränkungen von Betroffenen aufgrund kollidierender Grundrechtsbelange wie insbesondere die Kommunikationfreiheiten hinzunehmen bzw. nicht hinzunehmen sind. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Jugendlichen gelegt, die Social Media im hohen Maße nutzen.
Ralf Müller-Terpitz
8. Strafrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Immer mehr Menschen registrieren sich in sozialen Netzwerken und organisieren ihren Alltag über diese Art moderner Kommunikationsplattformen. Dass damit auch die in diesem Sektor zu verzeichnende Kriminalität zunehmend in den Fokus gerät, kann nicht verwundern. Neben klassischen Deliktsfeldern, für die sich lediglich "neue Wege" erschließen, treten immer häufiger auch neue Phänomene delinquenten Verhaltens ans Tageslicht. Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte stehen hier nicht selten vor neuen Herausforderungen. Herkömmliche strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen stoßen angesichts der Spezifika sozialer Netzwerke an ihre Auslegungs- und Anwendungsgrenzen. Der Gesetzgeber ist dann aufgerufen, die Entwicklung kritisch zu begleiten und - immer nach Maßgabe der Leitlinien von Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des jeweiligen normabweichenden Verhaltens - über eine Anpassung oder gar Erweiterung der vorhandenen Deliktstatbestände nachzudenken, um so für eine erhöhte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in der praktischen Anwendung zu sorgen.
Robert Esser
9. Arbeitsrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Die Verwendung von Social Media ist weder aus dem privaten noch dem beruflichen Lebensalltag wegzudenken. Unabhängig davon, ob es die Verwendung sog. externen sozialen Netzwerken, wie bspw. XING, LinkedIn, Twitter, Facebook oder Snapchat betrifft oder unternehmens- oder konzerninterne Kommunikationsplattformen betrifft, kommt jedes Arbeitsverhältnis mit Social Media in Berührung. Der Beitrag befasst sich daher mit den Auswirkungen die Social Media im Arbeitsverhältnis zeitigt. Dies betrifft u.a. die Verwendung von Social Media als Tool zur Erbringung der Arbeitsleistung, die private Nutzung von Social Media und deren potentiell massiven Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und dessen Bestand sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Verwendung von Social Media zum Zwecke der Recherche und der Überwachung von Arbeitnehmern. Schließlich setzt sich der Beitrag auch mit kollektivrechtlichen Aspekten, d.h. der Beteiligung betrieblichen Gremien, in Bezug auf Social Media auseinander.
Frank Bayreuther, Eva Stark
10. Social Media im Verfassungsrecht und der einfachgesetzlichen Medienregulierung
Zusammenfassung
Der Oberbegriff der „Social Media“ bezeichnet eine Mediengattung, die erst mit dem „Web 2.0“ im 21. Jahrhundert aufgekommen ist: Nämlich Medien, die nicht mehr nur die zwei trennscharf unterscheidbaren Gruppen der Medienschaffenden (Anbieter) und Nutzer (Rezipienten) kennen, sondern die über das Mitmachen der Nutzer geprägt sind. Teils liefern diese sozialen Medien nur die Plattform für die Verbreitung der Inhalte Dritter, teils speisen die Betreiber auch selbst Inhalte ein oder gestalten das „Programm“ mit. Prägend für Social Media sind vor allem folgende Eigenschaften:
Hannes Beyerbach
11. Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Social-Media-Sachverhalte bedingen neue Anwendungsfälle und Herausforderungen auch und gerade für das Wettbewerbsrecht aus, sprich für das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht. Beide Rechtsgebiete ergänzen einander mit der gemeinsamen Zielsetzung eines Schutzes des Wettbewerbs vor Beeinträchtigungen. Während das Kartellrecht i. S. e. Marktstrukturkontrolle die Freiheit des Wettbewerbs gegen Beschränkungen durch Kartellbildungen, den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und durch Zusammenschlüsse (Fusionen) schützt, dient das Lauterkeitsrecht i. S. e. Marktverhaltenskontrolle dem Schutz der Lauterkeit des Wettbewerbs vor unlauteren Wettbewerbsmethoden..
Boris P. Paal
12. Einsatz von Social Media durch die öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Soziale Medien haben zunehmend Bedeutung für die Kommunikation von Behörden. Die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger zielt darauf, dort informiert zu werden, wo sie ohnehin präsent sind. Aufgrund der Besonderheiten (u.a. Nutzung von Drittdiensten, schnelle Reaktionszeiten, langfristige Verfügbarkeit) stellt der Einsatz für die öffentliche Verwaltung eine besondere Herausforderung dar. Der Beitrag gibt einen Einblick in die verschiedenen Nutzungsszenarien und stellt den geltenden – nicht nur datenschutzrechtlichen – Rechtsrahmen dar.
Sönke E. Schulz
Backmatter
Metadaten
Titel
Rechtshandbuch Social Media
herausgegeben von
Prof. Dr. Gerrit Hornung
Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz
Copyright-Jahr
2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-59450-6
Print ISBN
978-3-662-59449-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59450-6