2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsschutz
verfasst von : Regina Kröll
Erschienen in: Das europäische Arzneimittelrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Union trifft ein umfassender Rechtsschutzauftrag. Vor allem das Modell eines dreistufigen Rechtsschutzes hat sich im Zuge der durch den Vertrag von Lissabon vorgenommenen Änderungen noch weitgehender etabliert. Das zeigt sich auch an der Gestaltung von Art. 19 EUV, nach dem der Gerichtshof der Europäischen Union „[…] den Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte [umfasst]“. Gericht und Fachgerichte sind nach dieser Formulierung keine eigenständigen Organe der EU, sie bilden zusammen mit dem EuGH den „Gerichtshof der Europäischen Union“ und partizipieren gleichsam an dessen einheitlicher Organqualität.