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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Regulatorische Anforderungen des Ladesäulenbetriebs der Marktrollen

verfasst von : Marcel Linnemann, Christoph Nagel

Erschienen in: Elektromobilität und die Rolle der Energiewirtschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In den bisherigen Kapiteln wurden die technischen und regulatorischen Grundlagen im Kontext der Elektromobilität in der Energiewirtschaft sowie des allgemeinen Genehmigungsprozesses erläutert. Dabei wurde jedoch noch nicht berücksichtigt, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Marktrollen um den Betrieb einer Ladesäule haben. Daher soll im Rahmen des Kapitels detaillierter auf die einzelnen Aufgaben der jeweiligen Marktakteure eingegangen werden.

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Fußnoten
1
Definition Anschlussnutzer: „[…] jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.“ [6] Anschlussnehmer kann beispielsweise der Eigentümer oder Mieter sein [7].
 
2
Definition Anschlussnehmer: Jede Person im Sinne der technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers, welche den Anschluss seines Grundstückes bzw. Gebäudes an das Verteilnetz beauftragt [2, 6]. Somit ist der Anschlussnehmer i. d. R. der Eigentümer eines Grundstückes bzw. Gebäudes [7].
 
3
Voraussetzung ist das der Lieferant über einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber verfügt § 24 StromNZV [5].
 
4
Weitere Informationen in Kap. 6.
 
5
Inhalt eines Belegheftes: Die Aufzählung der Strommenge zum Letztverbraucher je Steuergebiet und Steuersatz.
 
6
Externe Marktteilnehmer: Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferant etc.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. (09. März 2016). Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung – LSV). Abgerufen am 22. Oktober 2019 von http://www.gesetze-im-internet.de/lsv/LSV.pdf Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. (09. März 2016). Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung – LSV). Abgerufen am 22. Oktober 2019 von http://​www.​gesetze-im-internet.​de/​lsv/​LSV.​pdf
3.
Zurück zum Zitat Schaufenster Elektromobilität. (6. September 2016). Faktenlage aus rechtlicher Sicht -die Rahmenbedingungen (inkl. LSV). Schaufenster Elektromobilität. (6. September 2016). Faktenlage aus rechtlicher Sicht -die Rahmenbedingungen (inkl. LSV).
6.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (29. August 2016). Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). Abgerufen am 5. Oktober 2019 von http://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (29. August 2016). Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV). Abgerufen am 5. Oktober 2019 von http://​www.​gesetze-im-internet.​de/​nav/​NAV.​pdf
10.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (26. Oktober 2016). Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV). Abgerufen am 22. Oktober 2019 von http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/StromGVV.pdf Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (26. Oktober 2016). Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV). Abgerufen am 22. Oktober 2019 von http://​www.​gesetze-im-internet.​de/​stromgvv/​StromGVV.​pdf
17.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (25. Juli 2013). Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG). Abgerufen am 25. Oktober 2019 von http://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. (25. Juli 2013). Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG). Abgerufen am 25. Oktober 2019 von http://​www.​gesetze-im-internet.​de/​messeg/​MessEG.​pdf
Metadaten
Titel
Regulatorische Anforderungen des Ladesäulenbetriebs der Marktrollen
verfasst von
Marcel Linnemann
Christoph Nagel
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30217-7_4