2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Risikomanagement nach KonTraG
verfasst von : Heike Winter
Erschienen in: Risikomanagement und effektive Corporate Governance
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit der Erweiterung des § 91 AktG um den Abs. 2 durch das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)“421 geht für den Vorstand die Verpflichtung einher, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“422