2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Risikoregulierung im europäischen Binnenmarkt: Regulierungsagenturen, Normungsinstitute und Komitologie-Ausschüsse
verfasst von : Thomas Gehring, Prof. Dr., Michael A. Kerler, Dipl.-Pol., Sebastian Krapohl, MSc (LSE)
Erschienen in: Die Europäische Union
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die europäische Binnenmarktpolitik wird zunehmend durch Regulierungsregime geprägt, die einen erheblichen Teil der Entscheidungen auf administrative, technische und wissenschaftliche Expertengremien verlagern. Dazu werden neue, mit Entscheidungskompetenzen ausgestattete Foren geschaffen, an denen auch Akteure beteiligt sind, die im europäischen Entscheidungsprozess sonst keine herausragende Rolle spielen (
Gehring et al. 2005
). Dadurch richtet sich die Funktion der Legislativorgane der EU, also der Kommission, des Rates und des Parlaments, zunehmend auf die Lenkung der nachgeordneten Entscheidungsgremien. Ausgelöst wurde diese Entwicklung durch den „Neuen Ansatz“, der im Rahmen des Binnenmarktprogramms von 1985 (KOM 85 [310]) eingeführt wurde, um die schwierige Entscheidungsfindung im Rat auf dem Gebiet der binnenmarktbezogenen Risikoregulierung teilweise zu umgehen (Joerges 1988). Eingerichtet wurden nacheinander neue Regulierungsregime für die europäische Normung von Produktrisiken, für die Regulierung der Lebensmittelsicherheit, die Arzneimittelzulassung, die Regulierung des europäischen Finanzmarktes sowie die Chemikalienkontrolle. Das Weißbuch der Kommission über Europäisches Regieren (KOM 2001 [428]) sieht weitere Anwendungsbereiche vor.