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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Röntgenverordnung

verfasst von : Professor Dr. Claus Grupen

Erschienen in: Grundkurs Strahlenschutz

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Die Röntgenverordnung wird ebenso wie die Strahlenschutzverordnung vom Atomgesetz auf dem Wege der Ermächtigung in Kraft gesetzt. Die Röntgenverordnung gilt für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, in denen Elektronen auf mindestens 5 keV und maximal 3 MeV beschleunigt werden. Störstrahler, also Geräte und Einrichtungen, die Röntgenstrahlen erzeugen, ohne daß sie zu diesem Zweck betrieben werden, sind genehmigungsfrei, wenn sie in 10 cm Abstand von der Oberfläche eine Dosisleistung von 1 µSv/h nicht überschreiten oder wenn sie bauartzugelassen sind. Die Voraussetzungen für eine Bauartzulassung prüft die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (s. auch Ergänzung 3 in Kapitel 6). Sie wird etwa erteilt für Schulröntgeneinrichtungen, Hochschutz- und Vollschutzgeräte und Störstrahler, die den Anforderungen der Anlagen II und III der Röntgenverordnung entsprechen.

Metadaten
Titel
Röntgenverordnung
verfasst von
Professor Dr. Claus Grupen
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-07657-5_10