1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Röntgenverordnung
verfasst von : Professor Dr. Claus Grupen
Erschienen in: Grundkurs Strahlenschutz
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Die Röntgenverordnung wird ebenso wie die Strahlenschutzverordnung vom Atomgesetz auf dem Wege der Ermächtigung in Kraft gesetzt. Die Röntgenverordnung gilt für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, in denen Elektronen auf mindestens 5 keV und maximal 3 MeV beschleunigt werden. Störstrahler, also Geräte und Einrichtungen, die Röntgenstrahlen erzeugen, ohne daß sie zu diesem Zweck betrieben werden, sind genehmigungsfrei, wenn sie in 10 cm Abstand von der Oberfläche eine Dosisleistung von 1 µSv/h nicht überschreiten oder wenn sie bauartzugelassen sind. Die Voraussetzungen für eine Bauartzulassung prüft die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (s. auch Ergänzung 3 in Kapitel 6). Sie wird etwa erteilt für Schulröntgeneinrichtungen, Hochschutz- und Vollschutzgeräte und Störstrahler, die den Anforderungen der Anlagen II und III der Röntgenverordnung entsprechen.