2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sachbezüge
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 333 Keywords Arbeitsrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Leistungen, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Teil des Arbeitsentgelts zugewendet werden, einen Geldwert besitzen, aber nicht in Barmitteln bestehen, z.B. Gewährung von freier Kleidung, freier Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kost von Deputaten und sonstigen Bezügen. Sie können vereinbart werden, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht (§ 107 II GewO).