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2017 | Buch

Sachkunde im Bewachungsgewerbe (IHK)

Lehrbuch für Prüfung und Praxis

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Über dieses Buch

Das vorliegende Lehrbuch behandelt systematisch alle Fachgebiete der IHK-Sachkundeprüfung nach dem aktuellen Rahmenstoffplan. Besonderen Wert hat der Autor dabei auf den oft als schwierig empfundenen Rechtsteil gelegt: Zahlreiche Abbildungen und Beispiele veranschaulichen die Gesetzestexte und ihre Bedeutung für die Praxis, erleichtern das Stoffverständnis und das Lernen. Übersichtlich und verständlich erläutert das Buch die Grundprinzipien der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und deren Anwendung, wichtige Fachbegriffe und die Stellung der privaten Sicherheit. So bietet das Werk die optimale Prüfungsvorbereitung - Schritt für Schritt. Die überarbeitete und aktualisierte 2. Auflage wurde dem aktuellen Rahmenstoffplan im Frühjahr 2017 angepasst. Der Autor war lange Jahre in der Sicherheit tätig und prüft an der IHK zu Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Zusammenfassung
Wir alle unterliegen in unserem täglichen Tun und Handeln vielfältigen rechtlichen Regelungen und Normen – bewusst und unbewusst.
So müssen sich auch Sicherheitsmitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der gültigen Rechtsnormen bewegen. Wann und wie weit ist ein Eingreifen erforderlich und zulässig und welche Mittel dürfen dabei eingesetzt werden?
Gerade in Konfliktsituationen müssen die eigenen Grenzen beherrscht und eingehalten werden – Unrecht kann und darf nicht mit Unrecht bekämpft werden. Daher ist rechtssicheres Handeln die wichtigste Voraussetzung für die Ausübung einer solchen Tätigkeit.
Robert Schwarz
2. Privatrecht
Zusammenfassung
Wie wir bereits im vorangegangenen Abschnitt gesehen haben, regelt das Privatrecht oder auch Zivilrecht die Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Bürgern.
Die Rechtssubjekte stehen hier auf Augenhöhe nebeneinander. Die Grundgedanken des Privatrechts, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes ableiten, sind Freiheit und rechtliche Gleichheit.
Im Folgenden werden wir uns die Bereiche des Privatrechts näher anschauen, die im Bewachungsgewerbe von Bedeutung sind. Hier werden wir auch bereits den ersten Teil des „Handwerkszeugs“ von Sicherheitsmitarbeitern kennenlernen.
Neben natürlichen Personen (Menschen) sind im Privatrecht auch so genannte juristische Personen Rechtssubjekte und damit Träger von Rechten. Ohne Mensch zu sein, werden sie rechtlich (juristisch) trotzdem wie eine Person behandelt.
Robert Schwarz
3. Strafrecht
Zusammenfassung
Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts ist durch die Unterordnung der Bürger unter die Staatsgewalt gekennzeichnet. Aufgabe des Strafrechts ist es, begangene Rechtsverletzungen zu ahnden. Aus dem Privatrecht kennen wir als typische Rechtsfolge einer Rechtsverletzung die Schadenersatzpflicht. Im Strafrecht finden wir als Rechtsfolge einer Rechtsverletzung (unerlaubten Handlung) stets die Strafe, eine staatliche Sanktion gegen begangenes Unrecht. Dabei ist zu beachten, dass Privatrecht und Strafrecht gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Mit der Folge, dass eine Rechtsverletzung sowohl eine Strafe als auch eine Schadenersatzpflicht nach sich ziehen kann, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem Strafgesetzbuch zählen auch die so genannten Strafnebengesetze zum materiellen Strafrecht. Wir kennen dies z. B. aus der GewO und dem BDSG. Das Strafverfahrensrecht als Teil des Strafrechts bestimmt, wie die einzelnen Vorschriften der Straf‐ und Strafnebengesetze durchgesetzt werden. Der letzte Teil ist das so genannte Strafvollzugsrecht. Es regelt die Durchführung der Bestrafung, wie z. B. die Verbüßung einer Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Hierzu zählen das Strafvollstreckungsrecht und das Strafvollzugsrecht.
Robert Schwarz
4. Umgang mit Waffen
Zusammenfassung
Der Umgang mit Waffen ist durch die Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) geregelt. Für den Bereich der gewerblichen Sicherheit gelten darüber hinaus die speziellen Bestimmungen der Bewachungsverordnung (BewachV) und der DGUV Vorschrift 23.
Umgang mit einer Waffe hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt (§ 1 Abs. 3 WaffG).
Obwohl für den eigentlichen Einsatz von Waffen im Sicherheitsdienst eine separate Sachkundeprüfung notwendig ist, die alle rechtlichen Regelungen zum Gegenstand hat, müssen Sicherheitsmitarbeiter zumindest aber die Grundzüge im Umgang mit Waffen beherrschen.
Robert Schwarz
5. Unfallverhütungsvorschriften
Zusammenfassung
Die Gesundheit eines Menschen ist das höchste Gut. Wie an jedem Arbeitsplatz drohen auch Sicherheitsmitarbeitern vielfältige Gefahren bei der Ausübung ihres Dienstes. Daher hat der Gesetzgeber verpflichtende Regeln festgelegt, um die Gesundheit von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen. Im Folgenden werden wir uns zunächst die allgemeinverbindlichen Regelungen für alle Branchen anschauen und im Anschluss jene, die speziell für Bewachungsunternehmen gelten.
Robert Schwarz
6. Umgang mit Menschen
Zusammenfassung
Der Umgang mit Menschen ist gewissermaßen ein „Berufsrisiko“ von Sicherheitsmitarbeitern, aber zugleich auch der spannendste Aspekt dieser Tätigkeit. Tagtäglich treffen wir im Dienst mit den unterschiedlichsten Menschen in den unterschiedlichsten Situationen zusammen. Daraus ergibt sich naturgemäß ein hohes Potenzial an möglichen Konflikten, die zu lösen ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe ist.
Daher ist es zweckmäßig, die Grundlagen menschlichen Verhaltens, die Entstehung von Konflikten und das angemessene Verhalten, insbesondere bei der Kommunikation, in bestimmten Situationen zu beherrschen.
Insbesondere der Umgang mit unseren Kunden stellt uns nicht selten vor einige Herausforderungen. Die Begriffe Kundenorientierung und Serviceorientierung gewinnen im Alltag stetig an Bedeutung, denn nur zufriedene Kunden erteilen uns auch weiterhin Aufträge.
Im Umgang mit Kunden steigert dies deren Zufriedenheit, beim Umgang mit Menschen im Dienst reduziert dies Gefahren durch Früherkennung und Vermeidung und kann z. B. eine Gewaltanwendung auf beiden Seiten verhindern.
Robert Schwarz
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zusammenfassung
Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, reicht die personelle Bewachung allein nicht aus. Nur im Zusammenspiel mit technischen Schutzmaßnahmen kann eine optimale Sicherheit erreicht werden.
Moderne Sicherheitskonzepte bestehen daher aus drei aufeinander abgestimmten Maßnahmepaketen. Technische (mechanische und elektronische), organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen (TOP‐Prinzip).
Robert Schwarz
Backmatter
Metadaten
Titel
Sachkunde im Bewachungsgewerbe (IHK)
verfasst von
Robert Schwarz
Copyright-Jahr
2017
Electronic ISBN
978-3-658-17427-9
Print ISBN
978-3-658-17426-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17427-9