2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sanierungsberatung
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Wie bereits oben mehrfach erwähnt ist das Insolvenzverfahren sowohl für die Gläubiger wie auch für den Schuldner mit erheblichen Nachteilen belastet. Neben der langen Verfahrensdauer ist häufig die Zerschlagung von wirtschaftlichen Werten, insbesondere des Unternehmens des Schuldners, ein erheblicher Nachteil. Aus diesem Grunde hat sich ein weiteres Feld, das der Sanierungsberatung, etabliert. Hierbei wird versucht, eine Insolvenz bereits im Vorfeld zu vermeiden. Ungeachtet etwaiger Sanierungsbemühungen
besteht die Insolvenzantragspflicht fort
. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes und einer Antragsverpflichtung der Insolvenzantrag gestellt werden muss.