Da es sich bei Straßen um Linienschallquellen handelt, wird als maßgebliche schalltechnische Größe der Emissionspegel eines sehr lang gedachten Straßenstückes in 25m Abstand von der Fahrbahn betrachtet. Dieser Pegel wird für eine Geschwindigkeit der PKW von 100 km/h und der LKW von 80 km/h berechnet. Als Straßenoberfläche wird nicht geriffelter Gussasphalt verwendet. Als Variable geht die stündliche Verkehrsstärke M und der LKW-Anteil p in % ein. Demzufolge müssen Korrekturen durchgeführt werden für unterschiedliche Geschwindigkeiten, für abweichende Straßenoberflächen, für Steigungen und gegebenenfalls für Pegelminderungen an Reflexionsflächen, sodass sich der maßgebliche Emissionspegel wie folgt ergibt:
Lm,E = L25mm + DV + DStro + DStg + DE in dB(A)
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