Trotz ihrer diametralen Ausrichtung kommt es häufig zu Überschneidungen von Schiedsgerichtsbarkeit und Strafrecht. Ausgewählte Probleme dazu werden hier für das österreichische Recht untersucht. Dabei wird ein Rechtsvergleich zu Deutschland und der Schweiz gezogen, ebenso fließt die internationale Lehre ein. Das Buch erörtert zuerst die (alte) Frage der Schiedsfähigkeit von Fällen mit strafrechtlichem Bezug im Lichte jüngerer Judikaturentwicklungen. Sodann werden die Auswirkungen von strafrechtswidrigem Handeln auf die Schiedsvereinbarung diskutiert, wobei Geldwäsche, Korruption und andere Einschränkungen der Willensfreiheit im Vordergrund stehen. Schließlich setzt sich das Werk mit dem Kollisionsrecht für das Schiedsverfahren auseinander und ergründet, wann ein Schiedsgericht einer bestimmten Strafnorm Wirkung verleihen wird. Dazu werden aus internationalem Fallmaterial generelle Grundsätze abgeleitet und auf ihre Gültigkeit für das österreichische Recht geprüft. Auch das viel diskutierte Konzept eines transnationalen ordre public wird erörtert.
Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist seit Langem als bewährtes Mittel zur Beilegung von grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten anerkannt. Während die Kernaufgabe internationaler Handelsschiedsgerichte darin besteht, privatrechtliche – regelmäßig auf einem Vertrag beruhende – Streitigkeiten zwischen den Parteien zu entscheiden, beschränkt sich ihre rechtliche Würdigung nicht bloß auf das Zivilrecht. Durch die zunehmende Determinierung des grenzüberschreitenden Handels durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen sowohl einzelner Staaten, als auch inter- und supranationaler Organisationen sowie in völkerrechtlichen Verträgen ist auch die Bedeutung des öffentlichen Rechts im Schiedsverfahren enorm angestiegen.
Zuerst sollen die hier relevanten Grundlagen zur objektiven Schiedsfähigkeit dargestellt werden (A.). Sodann wird das Verhältnis der objektiven Schiedsfähigkeit zum ordre public diskutiert (B.).
Nach einer Darstellung der einschlägigen Grundsätze und Bestimmungen (A.) ist auf die zwei Kernthemen dieses Kapitels einzugehen: Die Frage, ob bzw wann sich die Illegalität des Hauptvertrages auf die Schiedsvereinbarung selbst erstreckt (B.) und wie die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen, die im Kontext von die Willensfreiheit einschränkenden Delikten geschlossen wurden, zu beurteilen ist (C.).
Aus den bisherigen Erwägungen folgt, dass auch bei Vorliegen eines strafrechtlichen Bezugs das Schiedsgericht in den meisten Fällen zur Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist. Welche Auswirkungen die Strafnormen auf den streitgegenständlichen Anspruch haben, wird sich in Ausnahmefällen aus der Strafnorm selbst, üblicherweise aber aus dem anwendbaren materiellen Recht ergeben. Gerade im internationalen Kontext ist dabei oft nicht eindeutig, welche Strafnormen im Schiedsverfahren überhaupt anwendbar sind.
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