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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

21. Schienenverkehrslärm

verfasst von : Reinhard Menius, Volker Matthews

Erschienen in: Bahnbau und Bahninfrastruktur

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Beurteilung des Verkehrslärms für Bahnen liegt für Schienenbahnen die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes (16. BImschV) in Verbindung mit der Schall 03 der DB AG [1] zugrunde. Rechtsgrundlage für die 16. BImschV ist § 43(1) BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) [2].
Ziel dieses Kapitels zum Schienenverkehrslärm ist es einen ersten Einblick zu den zu beachtenden Themen und Zusammenhängen zu bekommen.
Aus den Erläuterungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Schall 03 [3] ist explizit zu entnehmen, dass die erforderlichen Schallimmissionsberechnungen nach Schall 03 aufgrund der Komplexität des Berechnungsverfahrens nur mit der Unterstützung von Spezialsoftware durchgeführt werden können. Um sicherzustellen, dass die verwendete Software die Schall 03 korrekt widerspiegelt, ist für diese nach den Vorgaben der DIN 45687 eine Qualitätssicherung durchzuführen. Diese umfasst die korrekte Berechnung von Testaufgaben und eine Konformitätserklärung (nach DIN 45687).
Lärm aus Umschlaganlagen (wie aus Kranen und Lkw‐Fahrten) oder aus Aggregat‐ und Antriebsgeräuschen abgestellter Schienen‐Fahrzeuge in Ausbesserungswerken usw. ist nach der „TA‐Lärm“ [4] – in Analogie zu Gewerbe‑/Industrielärm – zu berechnen und zu beurteilen.

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Literatur
[1]
Zurück zum Zitat 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImschV) in Verbindung mit der Schall 03 der DB AG vom 12.6.1990, zuletzt geändert am 18.12.2012. Hinweis: die Schall 03 ist Anlage 2 zur 16. BImschV. Zu finden auch in Ausgabe BGBl. I 2014 S. 2271–2313 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImschV) in Verbindung mit der Schall 03 der DB AG vom 12.6.1990, zuletzt geändert am 18.12.2012. Hinweis: die Schall 03 ist Anlage 2 zur 16. BImschV. Zu finden auch in Ausgabe BGBl. I 2014 S. 2271–2313
[2]
Zurück zum Zitat Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15.3.1974 (zuletzt geändert am 26.7. und 30.11.2016) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15.3.1974 (zuletzt geändert am 26.7. und 30.11.2016)
[3]
Zurück zum Zitat Erläuterungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Schall 03 „Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)“ vom 23. Februar 2015 Erläuterungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Schall 03 „Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)“ vom 23. Februar 2015
[4]
Zurück zum Zitat Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
Metadaten
Titel
Schienenverkehrslärm
verfasst von
Reinhard Menius
Volker Matthews
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17177-3_21