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2001 | OriginalPaper | Buchkapitel

Schlußbetrachtung

verfasst von : Steffen Kailitz

Erschienen in: Die politische Deutungskultur im Spiegel des „Historikerstreits“

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Die Deutungskultur der Bundesrepublik Deutschland ist demokratisch. Keiner intellektuellen Gruppe wird von staatlicher Seite das Recht streitig gemacht, ihre Deutungen zu propagieren, so lange keine Strafgesetze verletzt werden. Eine Einschränkung der Deutungen stellt allerdings das sogenannte „Auschwitz-Gesetz“ dar, der Paragraph 194 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Damit wird die Leugnung, mit der Verschärfung von 1994 auch die Verharmlosung des Genozids an den Juden unter Strafe gestellt. Die Zugangschancen zu den politisch-kulturellen Debatten sind für Kontrahenten unterschiedlicher Ausrichtung grundsätzlich gewährleistet. Vom Idealtypus einer demokratischen politischen Kultur, in der keine Tabuzonen und Sanktionen das Deuten begrenzen, weicht der Realtypus Bundesrepublik erheblich ab. Es ist allerdings in Erinnerung zu behalten: Eine idealtypische demokratische politischen Kultur könnte möglicherweise nicht den Zusammenhalt der politischen Gemeinschaft und die Berechenbarkeit nach innen und außen gewährleisten. Ein Minimalkonsens der Demokraten erscheint daher erforderlich, um antidemokratischen Bestrebungen von Extremisten nicht Tür und Tor zu öffnen. Zu diesem Konsens sollte die Bejahung und Verteidigung der konstitutiven Elemente des demokratischen Verfassungsstaats (u.a. Achtung der Menschenrechte, die Gewaltenteilung, der Pluralismus und das Prinzip der Volkssouveränität) gehören.

Metadaten
Titel
Schlußbetrachtung
verfasst von
Steffen Kailitz
Copyright-Jahr
2001
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-83371-6_6